Beprobung von Schwarzwild

Das Thema Beprobung von Fall- und Unfallwild bekommt nun eine ganz neue Wichtigkeit. Nach Absprache mit dem MLR sind Jäger des Landes angehalten, alles Unfallwild (Schwarzwild) zu beproben und Kadaver bei den zuständigen Veterinärämtern der Landkreise zu melden. Proben-Sets sind auf Anfrage bei der zuständigen Veterinärbehörde erhältlich.

Merkblatt Probenentnahme

Merkblatt zur Beprobung von Wildschweinen auf Schweinepest.

Beprobung von Indikatortieren

Ein wichtiger Punkt ist das Monitoring per ASP-Beprobung, auch in augenscheinlich ungefährdeten Gebieten.
Das MLR hat uns nachfolgende Informationen als Handlungsempfehlung bereitgestellt:

Indikatortiere

  • Fallwild: verendet aufgefunden, ohne Anzeichen äußerer Gewalteinwirkung als Todesursache
  • Unfallwild: verendet infolge äußerer, verkehrsbedingter Gewalteinwirkung (ausgenommen Erlegen nach Jagdrecht)
  • Krank erlegte Tiere: mit festgestellten gesundheitlich bedenklichen Merkmalen vor/nach dem Erlegen i.S. der Tier-LMHV