Fallenförderung Auerhuhn

Reviere innerhalb des Fachkonzepts „Maßnahmenplan Auerhuhn“ sowie Mitglieder anerkannter Auerwild- Hegegemeinschaften sollen bei der Anschaffung von Fallen gefördert werden. Um die Maßnahmen auf die wichtigsten Bereiche zu fokussieren, wird die Förderung gestaffelt. Reviere in Kerngebieten erhalten eine Förderung von 80%, Randbereiche von 60%, und sonstige Reviere in Hegegemeinschaften eine Förderung von 50% der Investitionskosten. Welchem Gebiet Ihr Revier zugehörig ist können Sie im aktualisierten Flächenkonzept nachschauen.

Die Förderung der einzelnen Gebiete erfolgt sequenziell: Im Falle erhöhter Nachfrage werden zuerst die Kerngebiete, dann die Randbereiche, und schließlich die übrigen Reviere bedient. Um sicherzustellen, dass die geförderten Fallen optimal genutzt werden, ist ein Nachweis über ihre ordnungsgemäße Installation erforderlich. Diesen Nachweis muss die Person, die die Förderung beantragt hat, der Projektleitung innerhalb des laufenden Jagdjahres vorlegen. 

Ablauf:

Möchten Sie eine Förderung für Fallen beantragen füllen Sie das Formular Reservierung_Auerhuhn_Fallenförderung_2025 aus und senden es bis zum 21.02.2025 an boos(at)landesjagdverband.de.  Bis zum 28.02.2025 erhalten Sie eine Bewilligung oder Absage der Förderung. Sie haben nun bis zum 28.03.2025 Zeit die Investitionen zu tätigen und einzureichen. Wie bei anderen Förderverfahren gehen Sie in Vorleistung, dies bedeutet. Nachdem Sie einen positiven Bescheid per E-Mail bekommen haben, kaufen Sie die Fallen und Fallenmelder. Die Rechnung können Sie dann zusammen mit der Fallenanmeldung einreichen. Nach der Prüfung bekommen Sie die Fördersumme überwiesen. Fallen welche vor einer Bewilligung angeschafft wurden können leider nicht gefördert werden.

Die aktuelle Flächenkulisse