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Wir hoffen auch für 2026 auf eine hohe Fördersumme, um wieder viele Reviere bei ihrer wertvollen Arbeit für den Artenschutz unterstützen zu können.
Durch die Implementierung eines ganzheitlichen Prädatorenmanagements leisten wir Jägerinnen und Jäger einen wertvollen Beitrag für den Artenschutz.
Über den genauen Ablauf der Fallenförderung für das Jahr 2026 werden wir an dieser Stelle sowie in der JAGD in BW informieren.
Reviere innerhalb des Fachkonzepts „Maßnahmenplan Auerhuhn“ sowie Mitglieder anerkannter Auerwild- Hegegemeinschaften sollen bei der Anschaffung von Fallen gefördert werden. Um die Maßnahmen auf die wichtigsten Bereiche zu fokussieren, wird die Förderung gestaffelt. Reviere in Kerngebieten erhalten eine Förderung von 80%, Randbereiche von 60%, und sonstige Reviere in Hegegemeinschaften eine Förderung von 50% der Investitionskosten. Welchem Gebiet Ihr Revier zugehörig ist können Sie im aktualisierten Flächenkonzept nachschauen.
Die Förderung der einzelnen Gebiete erfolgt sequenziell: Im Falle erhöhter Nachfrage werden zuerst die Kerngebiete, dann die Randbereiche, und schließlich die übrigen Reviere bedient. Um sicherzustellen, dass die geförderten Fallen optimal genutzt werden, ist ein Nachweis über ihre ordnungsgemäße Installation erforderlich. Diesen Nachweis muss die Person, die die Förderung beantragt hat, der Projektleitung innerhalb des laufenden Jagdjahres vorlegen.
