PRESSEMITTEILUNG Mehr Artenschutz und klare Regeln

Der Landesjagdverband Baden-Württemberg bewertet die Änderungen der Durchführungsverordnung zum Jagd- und Wildtiermanagementgesetz als wichtigen Schritt. Die Umsetzung der lange geforderten Anpassungen stärkt ein modernes, wissensbasiertes Wildmanagement und verbessert den Schutz heimischer Arten.

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(Stuttgart, 28.01.2026) Überzeugend, zielführend und geboten – der Landesjagdverband Baden-Württemberg begrüßt ausdrücklich die nun verabschiedeten Änderungen der Durchführungsverordnung zum Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (DVO JWMG). Diese Anpassungen tragen dem Gedanken des JWMG Rechnung, der Jagd, Artenschutz und gesellschaftliche Belange verbindet. Zugleich beweisen sie das Vertrauen in die fachliche Kompetenz und das große Engagement der Jägerschaft. Die Änderungen schaffen klare Handlungsmöglichkeiten dort, wo gebietsfremde Wildtiere zunehmend in den Siedlungsraum vordringen und sind ein wichtiger Schritt zur wirksamen Eindämmung dieser Arten, die eine wachsende Gefahr für die heimische Tierwelt darstellen. 

Der Landesjagdverband Baden-Württemberg bewertet als besonders positiv, dass sämtliche in der Verbandsstellungnahme erhobenen Forderungen aufgegriffen und erfolgreich umgesetzt wurden. Dies stellt einen deutlichen Fortschritt für einen wissensbasierten Umgang mit Wildtieren und das nachhaltige Wildtiermanagement im Land dar.

Ein zentraler Bestandteil der Änderungen ist die Einführung einer ganzjährigen Jagdzeit für Waschbär, Nutria, Marderhund, Mink, Rost- und Nilgans. Nur durch diese erweiterten Eingriffsmöglichkeiten lässt sich die Ausbreitung invasiver Arten und die daraus entstehenden Schäden und Risiken für Ökosysteme und Biodiversität wirksam begrenzen. Gleichzeitig gewährleistet das Bejagungsverbot der für die Aufzucht notwendigen Elterntiere bis zur Selbstständigkeit der Jungtiere den erforderlichen Elterntierschutz. Der LJV begrüßt die Umsetzung dieser langjährigen Forderung.

Die Anpassungen der Jagdzeiten sowie der Möglichkeiten im Gänsemanagement schaffen eine gesetzliche Grundlage, die den Herausforderungen im Artenschutz, in der Biodiversitätssicherung und in der Schadensprävention gerecht wird. Jetzt gilt es, die neuen Regelungen gemeinsam in die Praxis umzusetzen. 


Alle weiteren Informationen zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes und der Verordnung über die Bildung von Rotwildgebieten finden Sie hier