Zumeldung des Landesjagdverbandes Baden-Württemberg e.V. (LJV) zur Pressemitteilung „Landesjagdbeirat macht Weg für Aufnahme des Wolfs ins JWMG frei“ des Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (18.12.2025)
(Stuttgart, 18.12.2025) „Es freut mich, dass unsere Forderung der Aufnahme des Wolfes in das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) nun in die Tat umgesetzt wird. Das ist ein wichtiger Schritt für ein praxisorientiertes Wildtiermanagement, für Rechtssicherheit, Bürokratieabbau und kommt nicht zuletzt der Art selbst zugute“, begrüßt Landesjägermeister Dr. Jörg Friedmann die Entscheidung.
Der Landesjagdverband (LJV) fordert bereits seit langem von der Politik, dass wild-lebende Tiere dem JWMG unterstellt werden, sofern sie im Sinne des Gesetzes genutzt, reguliert oder durch die Jägerschaft in ihrem Bestand überwacht oder gefördert werden, wie es die Jägerschaft beispielsweise bei Luchs und Auerhuhn tut.
Das heißt konkret: Arten wie Wolf, Biber oder Saatkrähe müssen in das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz aufgenommen werden. „Das JWMG bietet einen umfangreichen Werkzeugkasten um auf solche Herausforderungen flexibel zu reagieren. Nur durch eine konsequente Anwendung ist ein Zusammenleben von Wildtier und Mensch in der Kulturlandschaft möglich“, fasst René Greiner, Hauptgeschäftsführer und Pressesprecher des Landesjagdverbandes, die Möglichkeiten des JWMG zusammen.
Landesjägermeister Dr. Jörg Friedmann zieht Bilanz: „Zehn Jahre Jagd- und Wildtiermanagementgesetz in Baden-Württemberg haben gezeigt, dass dieses Gesetz einen großen Werkzeugkasten für das Zusammenleben von Mensch und Wildtier in der Kulturlandschaft bietet. Zehn Jahre JWMG haben aber auch gezeigt, dass es darauf an-kommt, das Gesetz faktenbasiert mit Leben zu Füllen – frohe Botschaft also, dass wir zum Jahresende einen wichtigen Schritt vorangekommen sind.“

