Der Landesjagdverband begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts außerordentlich, weil auch er die Gebührenhöhe in der Landeshauptstadt für weit überhöht gehalten hat bzw. die Erhebung von Gebühren, auch wenn es keine Beanstandungen bei der Kontrolle gibt, grundsätzlich ablehnt.
Da der Verband derzeit noch weiterer Klagen unterstützt, erhofft er sich von dem Urteil auch gute Argumente für deren positiven Ausgang.
Zum Bericht der Stuttgarter Zeitung