Was ist vor, während und nach einer Treib-/Drückjagd zu beachten?

Damit eine Gesellschaftsjagd für alle Beteiligten reibungslos ablaufen kann, gibt es von der Organisation bis zum Schüsseltreiben für Jagdleiter, Schützen und Treiber einiges zu bedenken.

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Vor der eigentlichen Jagd
Jagdeinladung werden versendet und entsprechende Rückmeldungen verarbeitet. Die Einladung zur Gesellschaftsjagd sollte Datum, Uhrzeit sowie Treffpunkt beinhalten. Des Weiteren gegebenenfalls schon die Freigabe. Vor der Durchführung der Jagd müssen sämtliche Stände auf die UVV-Tauglichkeit hin überprüft werden. Weiter sollte abgesichert sein, dass an diesem Tag mit Sicherheit ein Tierarzt zu erreichen ist. Zudem muss gewährleistet sein, dass entsprechende Nachsuchegespanne an diesem Tag verfügbar sind. Die Polizei wird über die anstehende Jagd informiert. Wenn notwendig, werden Straßen- oder Wegesperrungen beantragt. Spätestens am Tag der Drückjagd sollten dann im Rahmen der Standzuteilung entsprechende Standkarten ausgegeben werden, auf welchen nochmals die einschlägigen Sicherheitsregeln, Jagdleitung, Telefonnummern für Notfälle, insbesondere auch Tierarzt vermerkt sind.

Organisation und Sicherheitseinweisung
Nicht nur zur Vermeidung von Unfällen, sondern insbesondere auch aus rechtlicher Hinsicht sind die Einweisungen durch den Jagdleiter unbedingt notwendig. Dieser ist insoweit auch juristisch verantwortlich. Jeder Schütze muss eingewiesen werden hinsichtlich Schussfelder und Kugelfang, Beginn und Ende der Jagd. Mitpächter können ebenfalls die Einweisung vornehmen, nicht jedoch Jagderlaubnisscheininhaber oder gar Jagdgäste. Gültiger Jagdschein, Nutzung von Signalkleidung und dergleichen müssen überprüft werden. Unmissverständlich muss mitgeteilt werden, ab wann geschossen werden darf. Wichtig ist ebenso der Hinweis, dass mit dem Nachbarschützen Kontakt aufgenommen wird, und gegebenenfalls, wenn dies nicht möglich ist, entsprechend Signalmarkierungen gesetzt werden, in welche Richtungen eben nicht geschossen werden darf. Wichtig ist auch die Mitteilung, dass der Stand vor Ende des Treibens unter keinen Umständen verlassen werden darf.
Es muss auf die Bewegungsrichtung der Treiber hingewiesen werden und insbesondere darauf, dass in Richtung jagender Hunde auf keinen Fall geschossen werden darf. Zudem muss darauf hingewiesen werden, dass immer mit anderen Naturnutzern zu rechnen ist. Nach „Hahn in Ruh“ sollen noch umherlaufende Hunde eingefangen und zum Sammelplatz gebracht werden. Nach der Jagd sind unbedingt sämtliche Standkarten einzusammeln und gegebenenfalls entsprechende Nachsuchen zu veranlassen.

Schüsseltreiben
Es ist selbstverständlich, dass vor und während der Jagd ein striktes Alkoholverbot besteht. Fraglich ist, ob ein solches striktes Alkoholverbot auch nach der Jagd beispielsweise in einer Gaststätte gilt. Hier wird angesichts der Rechtsprechung dazu geraten, vor dem Schüsseltreiben sämtliche Waffen nach Hause zu bringen und erst dann ohne Waffen am Schüsseltreiben teilzunehmen. Sollte dies nicht möglich sein, so ist anzuraten, komplett auf Alkohol zu verzichten.

Søren Kurz (Justiziar des LJV)
und Katharina Daiss (LJV)