Ob als Nachschlagewerk oder als Handlungsempfehlung: Der Wildtierbericht des Landes ist eigentlich ein Muss, nicht nur für Jägerinnen und Jäger. Erst jetzt liegt mit dem Wildtierbericht 2024 das umfangreiche Zeugnis der umfassenden Wildtierbeobachtung (Wildtiermonitoring) der Jägerinnen und Jäger sowie der Arbeit der wildbiologischen Forschungsinstitutionen, der LAZBW-Wildforschungsstelle (Aulendorf) und des FVA-Wildtierinstituts (Freiburg), vor.
Aus Sicht des Landesjagdverbandes ist der Wildtierbericht grundsätzlich positiv zu bewerten – und er stellte mit Verschiebungen von Wildarten in den Managementschalen bereits unter Beweis, dass er seine Funktion als flexibles Instrument zur laufenden Anpassung von Wildtiermanagement und Jagd erfüllen könnte. So waren 2021 die Empfehlungen für Tierarten wie Wildkaninchen, Graugans und Rostgans sinnvoll, fachlich gut begründet und erfolgreich.
Jedoch fällt der Schatten der Landespolitik auf das Zahlen- und Berichtswerk, mit dem nach Vorgabe des JWMG alle drei Jahre abgeprüft wird, was Jagd und Naturschutz ändern oder beibehalten sollten.
Nachdem bereits in den beiden vorangegangenen Berichten hart um die Empfehlungen der Fachinstitute von Forst, Jagd und Naturschutz gerungen wurde, erregten die Verhandlungen beim aktuellen Bericht Aufsehen. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) und das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft (UM) konnten sich nicht auf gemeinsame Empfehlungen für einzelne Tierarten einigen. Zudem bestehen nach wie vor unterschiedliche Auffassungen darüber, ob neue Tierarten dem JWMG zugeordnet werden sollen.
Worum geht es?
Bei den Tierarten Biber, Saatkrähe, Goldschakal und Wolf, die derzeit nicht unter das JWMG fallen, gelang es nicht, gemeinsame Empfehlungen zur Aufnahme in das JWMG zu erreichen. Dass das MLR dies nun ohne Einvernehmen mit dem UM im Wildtierbericht vorschlägt, hält der LJV für richtig. Ein intensiveres Management ist für diese Arten notwendig und das JWMG mit seinen drei Managementstufen ist für solche Fälle das geeignete Instrument. Diese Tatsache zu ignorieren wäre aus Sicht des LJV ein Fehler, denn die bereits vorhandenen Konflikte, die Wolf und Biber verursachen, werden sich innerhalb der nächsten Jahre weiter verschärfen. Hingegen hielt das Umweltministerium wie schon vor drei Jahren daran fest, die Aufnahme von Wolf und Biber, aber auch von weiteren Arten wie Goldschakal und Saatkrähe in den Wildtierbericht zu blockieren.
Kleine Fortschritte gab es beim Rotwild. Im Bericht wird festgestellt, dass der genetische Austausch zwischen den Rotwildgebieten zwar noch gegeben ist, aber in den meisten Fällen langfristig nicht ausreicht: „Deshalb muss mittelfristig daran gearbeitet werden, Austauschmöglichkeiten zwischen den einzelnen Populationen zu schaffen.“ Es ist klar, dass Rotwild im Waldbau problematisch sein kann und eine angepasste Bejagung notwendig ist. Die Einschätzung „Managementaufwand hoch“ im Wildtierbericht ist deshalb nachvollziehbar. Die Änderung der Rotwild-Verordnung mit der Aufhebung des Abschussgebots für männliches Rotwild außerhalb von Rotwildgebieten von 1958 sieht der LJV als einen ersten Schritt, dem noch weitere folgen müssen.
Eine Verlängerung der Jagdzeit des Rehwildes ab Mitte April soll laut Bericht geprüft werden. Obwohl dies offen formuliert ist und dazu auch keine explizite Empfehlung gegeben wird, lässt sich der Wildtierbericht an dieser Stelle als Argumentationshilfe lesen, die Jagdzeit zu verlängern. Eine Verlängerung lehnt der LJV aus wildbiologischen Gründen ab.
In der Umsetzung sind bereits die Empfehlungen zu den invasiven Arten Nilgans und Waschbär, dazu Marderhund, Nutria, Mink und Rostgans. Allesamt sollen sie eine ganzjährige Jagdzeit unter Berücksichtigung des Elterntierschutzes bekommen. Hierzu gab es mit dem Naturschutz auch keine gravierenden Meinungsverschiedenheiten.
Ein blinder Fleck bleibt bislang der Einfluss von Erneuerbaren Energien auf die Lebensräume von Wildtieren. Neben der Notwendigkeit des möglichst lebensraumschonenden Ausbaus von Windkraft geht es auch um die biodiversitätsgerechte Gestaltung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen. Der nächste Wildtierbericht muss das intensiv thematisieren.
Klaus Lachenmaier (LJV)
HINTERGRUNDINFORMATIONEN
Was ist der Wildtierbericht?
Im Jagd- und Wildtiermanagementgesetz wurde festgelegt, dass die oberste Jagdbehörde alle drei Jahre einen Wildtierbericht zu erstellen hat. Er soll wichtige Informationen über unsere heimischen Wildtiere enthalten und Empfehlungen an den Gesetzgeber darüber geben,
ob dem JWMG weitere Tierarten unterstellt oder daraus entlassen werden sollen,
in welche Managementstufen die Tierarten eingeordnet werden sollen,
welche Maßnahmen der Hege und des Wildtiermanagements zu treffen sind.
Wie wurde der Bericht erstellt?
Zur Erstellung des Wildtierberichts hat die oberste Jagdbehörde – das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) – eine Steuerungsgruppe eingesetzt. Sie besteht aus den am Monitoring beteiligten Institutionen (FVA, WFS, LJV, LUBW) sowie den beiden beteiligten Ministerien, also dem MLR und dem Umweltministerium (UM). In etwa anderthalbjähriger Arbeit, seit Ende 2023, haben sie die im Land vorhandenen Informationen zusammengetragen. Alle Beteiligten konnten an den Texten und Empfehlungen mitarbeiten und Vorschläge einbringen, das letzte Wort hatten aber die beiden Ministerien. Aufgrund der parteipolitischen Differenzen zwischen Grünen (UM) und CDU (MLR) waren einige Formulierungen – besonders zu Wolf und Biber – so umstritten, dass der Bericht nicht im Einvernehmen abgeschlossen werden konnte. Das MLR schloss den Bericht eigenständig ab. Zu weiterführenden Information zu den nicht jagdbaren Arten (Wolf, Biber, Saatkrähe, Kolkrabe, Goldschakal) verwies das UM auf den „Bericht zur Lage der Natur“, der im Landtag vorgestellt werden soll.
Welche Daten werden für den Bericht verwendet?
Der Bericht basiert in weiten Teilen auf den Monitoringdaten der Jägerschaft: Verwendet wurden die Streckenmeldungen (von der Jägerschaft gemeldete Abschüsse) und die Daten der Monitoring-Programme der Wildforschungsstelle (WFS), des Wildtierinstituts an der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA), der Ornithologen (OGBW) und des Landesjagdverbandes (LJV). Das Zusammenführen mit wichtigen Daten auch aus Naturschutz und Ornithologie ist leider nur teilweise gelungen.
Der Anspruch an den Wildtierbericht ist hoch. Er soll nicht nur einen fachlich fundierten Überblick über die Wildtiere in Baden-Württemberg liefern, sondern auch Empfehlungen über den künftigen Umgang mit ihnen enthalten. Mit dem Bericht ist wieder eine aktuelle Bestandsaufnahme gelungen. Er vereint Informationen aus allen relevanten Bereichen – Jagd, Forst, Naturschutz, Vogelkunde – und bildet eine solide Grundlage, auf der sich in Zukunft fachlich begründete Entscheidungen für Jagd und Wildtiermanagement treffen lassen. Der Bericht lässt aber auch erkennen, wo durchaus noch Lücken bestehen, die heute Entscheidungen noch nicht zulassen. Aus Sicht des Landesjagdverbandes ist der Wildtierbericht grundsätzlich positiv zu bewerten: Die Belange von Wildtieren und Jagd gelangen verstärkt in den Fokus der Öffentlichkeit.
Mit hohem ehrenamtlichem Aufwand erfasst die Jägerschaft Daten durch Jagdstrecken, Flächendeckende Einschätzungen und gezielte Kooperationsprogramme zu einzelnen Arten (u.a. Feldhase, Rebhuhn, Auerhuhn, Waldschnepfe, Wildkatze, Luchs, Wolf) sowie im Tierfund-Kataster (Totfunde). Für diese Grundlagenarbeit ein herzliches Waidmannsdank!
