Am 31. Januar 2024 hat die EU-Kommission aufgrund der Bauernproteste vorgeschlagen, den Landwirten in der EU für das laufende Jahr Ausnahmen von den Verpflichtungen der gemeinsamen Agrarpolitik zu gewähren. Die EU hat nun einfach eine Verordnung mit der Ausnahme erlassen, dass die Pflicht vier Prozent der Anbauflächen unproduktiv zu halten (GLÖZ 8 – Brachflächen) entfällt. Die Mitgliedstaaten mussten bis Ende Februar selbst entscheiden, ob sie davon Gebrauch machen oder nicht.
Am 29. Februar 2024 kam die Entscheidung der Bundesregierung, die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Ausnahme national umzusetzen. Damit wurden die verpflichtenden GLÖZ 8-Brachflächen im Handstreich gestrichen. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir kommentierte: „Ich hätte mir gewünscht, dass wir den Schutz der Artenvielfalt gleichzeitig angehen. Die Umsetzung des Kommissionsvorschlags hat auch einen Preis. Die Bundesregierung steht dennoch klar zu den vereinbarten Zielen bei der Biodiversität. Wir werden jetzt gemeinsam mit der Landwirtschaft und den Umweltverbänden gute und praxisgerechte Lösungen ausarbeiten. Unser Ziel ist: Planungssicherheit für unsere Bauern und für unseren Artenreichtum.“
Wir werden in Folge 3 des Agrarpolitik-Krimis berichten, was bei der Absichtserklärung von Minister Özdemir, durch Gespräche die Ziele des GAP-Strategieplans für die Biodiversität auf andere Weise zu erreichen, herauskommt. Die Erwartungen können angesichts des Drucks der Landwirtschaft nur sehr gering sein, die Enttäuschung bei Jagd und Naturschutz ist daher gewaltig. Alle, die heute noch für das Niederwild kämpfen, haben einen herben politischen Rückschlag erhalten. Fakt ist: Eine Balance von Landwirtschaft und Natur sieht anders aus. Verlässliche Agrarpolitik auch.