Hühner unterm Pflug? Ein Agrarpolitik-Krimi (Folge 3)

Fortsetzung von Folge 2 in der Jagd BW April 2024

Erstellt am

Mit der zweiten GAP-Ausnahmeverordnung hat Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir die Streichung der GLÖZ-8-Brachen umgesetzt. Diese Ausnahme-VO bezieht sich „nur“ auf 2024. Das ist ernüchternd genug, aber auch für die Zeit ab 2025 werden momentan die Weichen gestellt.

Nachdem die Regelung zu den Brachen als erste Maßnahme auf EU-Ebene den Bauernprotesten zum Opfer gefallen ist, hat die Europäische Kommission nun einen Vorschlag vorgelegt, in welchem weitere „Vereinfachungen“ der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vorgestellt werden. Auf europäischer Ebene wurde der Vorschlag zum Schnellverfahren am 18. März angenommen. Rat und Parlament haben dem Schnellverfahren zugestimmt. 
Die Vereinfachungen beziehen sich auf die GLÖZ-Standards 5, 6, 7, 8 und 9 und sehen eine deutliche Abschwächung des Umweltambitionsniveaus vor. GLÖZ 5 regelt den Schutz vor Erosion, GLÖZ 6 regelt die Mindestbodenbedeckung in sensiblen Zeiten (Winter), GLÖZ 7 regelt einen Mindestanspruch an eine Fruchtfolge, GLÖZ 8 regelt den Anteil an nicht-produktiver Fläche wie Hecken und Brachen.

Der Reformprozessvorschlag sieht die Abschaffung von GLÖZ 8 vor. GLÖZ 8 hätte das zentrale Element zur Unterstützung des Niederwildes und der Artenvielfalt sein können. Diesen Standard abzuschaffen widerspricht den Zielen der EU-Biodiversitätsstrategie und aus jagdlicher Sicht sind diese Entwicklungen ein Schlag ins Kontor für alle Niederwildheger. Und die versprochenen Vorschläge des BMEL, mit welchen Alternativen die Artenvielfalt dann gefördert werden kann, liegen noch nicht vor.

Der Reformprozessvorschlag der Kommission, im Schnellverfahren und damit ohne Beteiligung der Verbände, ist bereits auf der Zielgeraden! Das EU-Parlament hat am 24.04. zugestimmt. Stimmt der Rat noch vor dem 9.6. ebenfalls zu? Wir berichten weiter in der vierten Folge des Agrarpolitik-Krimis.