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Wichtige Information!!!
Nachdem die ASP in Hessen und Rheinland/Pfalz nunmehr seit fast einem Jahr grassiert, haben wir das Risiko einer Erregerübertragung durch Hunde/HundeführerInnen aus Restriktionszonen neu bewertet.
Wir sind zu der Auffassung gelangt, dass das Risiko einer Erregerverbreitung durch Hunde/HundeführerInnen, die in den Restriktionszonen wohnen bzw. zur Jagd gehen, nicht größer ist als das Risiko der Verbreitung durch Kadaversuchteams, die evtl. direkten Kontakt zu infizierten Wildschweinen haben. Hinzu kommt, dass im Schwarzwildgatter überwiegend junge Hunde, die noch keinen direkten Kontakt zu Schwarzwild bei der Jagd haben, vorgestellt werden und in der Gatterzeit von 01.04. – 31.10. ohnehin wenig Stöberjagden (z.B. Mais, frühe Drückjagd) stattfinden. Zudem herrschen in den Restriktionszonen teilweise Jagdverbote. Da es sicher in Zukunft eine Jagd mit der ASP und hoffentlich irgendwann nach der ASP geben wird, möchten wir einen Teil dazu beitragen, dass nicht eine oder mehrere Hundegenerationen aus den Restriktionszonen von der Ausbildung an Schwarzwild ausgeschlossen bleiben. In Abstimmung mit dem zuständigen Veterinäramt werden daher unter folgenden Bedingungen ab sofort wieder Hunde aus ASP-Restriktionszonen zugelassen:
1 . Der Hund darf 14 Tage vor dem Gatterbesuch keinen Kontakt zu Wildschweinen in den Restriktionszonen gehabt haben.
2. Analog zu Kadaversuchhunden ist der Hund 1-2 Tage vor dem Gatterbesuch mit einem entsprechenden Shampoo zu waschen.
3. Die Hundeführer/Innen aus den Zonen achten peinlichst auf saubere Kleidung und Schuhe, die beim Gatterbesuch getragen werden.
4. Die Hundeführer/Innen laufen beim Zugang zum Gatter über eine Desinfektionswanne.
Uns ist bewusst, dass wir dabei auf ein hohes Maß an Eigenverantwortung der Hundeführer/Innen angewiesen sind, gehen aber davon aus, dass die Regeln aus Verantwortungsbewusstsein eingehalten werden.
Alle Hundeführer/Innen außerhalb der Landkreise in Restriktionszonen bitten wir ebenfalls dringend beim Besuch des Gatters, die geltenden Biosicherheitsmaßnahmen (saubere Kleidung und Schuhe) genau zu befolgen.
Des Weiteren sollte der Hund zwei Tage vor dem Gatterbesuch nicht zur Wildschweinjagd oder zur Nachsuche auf Wildschweine eingesetzt worden sein.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Das Schwarzwildgewöhnungsgatter Louisgarde ist ab April wieder in Betrieb.
Buchung von Terminen über:
swgattermtk@landesjagdverband.de
Achtung!!
Termine sind an Freitagen ab 16:00 Uhr sowie Samstagen/Sonntagen ab 08:30 Uhr möglich.
An Dienstagen können in den Monaten April/Mai sowie September/Oktober gebucht werden.
Von Anfang Juni bis Ende September beginnt der Gatterbetrieb an Samstagen und Sonntagen bereits um 08:00 Uhr, im Oktober wieder um 08:30 Uhr.
Im Oktober finden Termine an Dienstagen und Freitagen bereits ab 15:00 Uhr statt
Kontrollierte und tierschutzgerechte Begegnung zwischen Jagdhund und wehrhaftem Wild in vier Übungsgattern und einem Welpengewöhnungskorridor:
Jagdhunde sammeln bei den Übungseinheiten im Gatter unter fachkundiger Leitung erfahrener Gattermeister Schritt für Schritt Erfahrungen im Umgang mit wehrhaftem Wild.
Anforderungen an den Jagdhund:
- Jagdgebrauchshund gem. Zulassungsbedingungen der Brauchbarkeitsprüfungsordnung, klinisch gesund mit vollständigem Impfschutz.
Nicht-Jagdhunde (z.B. Airedale-Terrier, Bullterrier, Dogo Argentino, Malinois etc.) oder deren Kreuzungen (z.B. Heideterrier) sind nicht zugelassen.
- Mindestens vier bis fünf Monate alt und Grundgehorsam vorhanden. Für die Übungen am Welpengewöhnungskorridor , die in der Regel im Alter von 4-6 Monaten
durchgeführt werden, ist Grundgehorsam nicht Voraussetzung.
Anforderungen an den Hundeführer:
- Gültiger Jagdschein
- Körperliche Fitness zum Führen des Hundes
Übungstage:
- Dienstag & Freitag ab 16 Uhr
- Samstag & Sonntag ab 9 Uhr
- Das Gatter ist von Anfang April bis Ende Oktober geöffnet
Preise (pro Übungseinheit)
- Mitglieder im LJV BW: Euro 20
- Mitglied in einem anderen LJV: 40 Euro
- Nichtmitglieder: 80 Euro
Kontakt und Anmeldungen:
Anke Nawratil-Stütz: swgattermtk(at)landesjagdverband.de. Bitte bei der Anfrage auch noch die Telefonnummer für evtl. Rückfragen angeben.
Telefonische Rückfragen bitte nur in Ausnahmefällen an Dr. Werner Schreiber 0172-923 78 21