Brauchbarkeitsprüfungen

Termin-Übersicht 2026

24.10.2026 - Kreisjägervereinigung Biberach - Modul 1.1 und 1.2

25.10.2026 - DL Verein Baden-Württemberg e.V. - Modul 1.1 und 1.2

25.10.2026 - Kreisjägervereinigung Buchen - Modul 1.1 und 1.2

31.10.2026 - Kreisjägervereinigung Crailsheim - Modul 1.1 und 1.2

31.10.2026 - Kreisjägervereinigung Biberach - Modul 1.1 und 1.2

31.10.2026 - Kreisjägervereinigung Schwäbisch Gmünd - Modul 1.1 und 1.2

07.11.2026 - Kreisjägervereinigung Crailsheim - Modul 1.1 und 1.2

07.11.2026 - Kreisjägervereinigung Schwäbisch Gmünd - Modul 1.1, 1.2 und 1.4

08.11.2026 - Dachshundklub Württemberg und Hohenzollern (DWH), Sektion Gäu – Schwarzwald - Modul 1.1

14.11.2026 - Kreisjägervereinigung Biberach - Modul 1.5

21.11.2026 - Kreisjägervereinigung Biberach - Modul 1.5

29.11.2026 - Jagd-Natur-Wildtierschützerverband Baden-Württemberg e.V. - Modul 1.5

22.12.2026 - Kreisjägervereinigung Göppingen - Modul 1.1 und 1.2

 

Am 24. Oktober 2026 führt die Kreisjägervereinigung Biberach eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPo des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird im Bereich des Forstbezirks Oberland das Modul 1.1 und 1.2.

Es können maximal 12 Hunde geprüft werden.
Teilnehmer des Hundekurses 2026 haben Vorrang. 

Gültiger Tollwutschutz ist vorzuweisen.

Die Übernachtfährten werden mit Wildschweiß getropft.

Das Nenngeld ( = Reuegeld ) beträgt 140€ und ist bei der Anmeldung fällig.

Anmeldungen an:
Hubert Vogel,
Hungerbergstr. 25,
88339 Bad Waldsee, 
Tel.: 07524/8115; 
E-Mail: vogel.forst(at)web.de

Meldeschluss: 28.09.2026


Am 25. Oktober 2026 führt der DL Verein Baden-Württemberg eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPo des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird im Raum Schwaigern das Modul 1.1 und 1.2.

Zugelassen sind alle Jagdhunde gem. § 2.2 Abs.a) bis d) der Prüfungsordnung, die am Prüfungstag 12 Monate alt sind und deren Eigentümer bzw. Führer Mitglied in einer Unterorganisation des Landesjagdverbands Baden-Württemberg oder eines Mitgliedsvereins des Jagdgebrauchshundverbands sind.

Folgende Prüfungen werden durchgeführt:
Modul 1.1 zum Nachweis der jagdlichen Brauchbarkeit für Nachsuchen im Schalenwildrevier gem. § 3.1.1 bis § 3.2.2 der BrPO. Die Schweißfährten über 400 m werden mit Wildschweiß (gemischt) gespritzt.
Modul 1.2 Ergänzungsprüfung zum Nachweis der jagdlichen Brauchbarkeit in Feld und Wald (nach dem Schuss). Geeignetes, prüfungskonformes Schleppwild ist vom Führer mitzubringen.

Nenngeld: € 120,00 für Modul 1.1; zusätzlich € 30,00 für Modul 1.2. 
Nenngeld ist Reugeld und ist nach abgegebener Meldung auch bei Nichterscheinen fällig.
Bezahlung mit Abgabe der Nennung als Überweisung auf das Vereinskonto des DL Vereines Baden-Württemberg. Nennungen ohne Überweisung des Nenngeldes sind ungültig! 
Bitte auf der Überweisung den Namen des Hundes und die Prüfung (BP) angeben.

Das Formblatt "Nennung zur Brauchbarkeitsprüfung" und die dazugehörige Datenschutzerklärung kann von der Homepage des Landesjagdverbandes Baden-Württemberg heruntergeladen werden. 
Jedes Modul ist mit einem separatem Nennformular anzumelden.

Vor Beginn der Prüfung sind dem Prüfungsleiter folgende Unterlagen vorzulegen:
Ahnentafel oder Herkunftsnachweis im Original, Nachweis der gültigen Tollwutschutzimpfung, Nachweis über bereits abgelegte Prüfungen, gültiger deutscher Jagdschein. Die Teilnahme erfolgt ohne jede Haftung seitens des Veranstalters und des Revierinhabers. Die Hunde müssen gechipt sein.

Anmeldung ausnahmslos per E-Mail und entsprechendem Anmeldeformular, Datenschutzerklärung und Nachweis der Nenngeldüberweisung bei Leonard Kloos ( leonard.kloos(at)web.de ). Rückfragen unter 0152-33604266

Meldeschluss: 04.10.2026
(Meldungseingang)


Am 25. Oktober 2026 führt die Kreisjägervereinigung Buchen, eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPo des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird im Raum Reichardshausen das Modul 1.1 und 1.2

Es können maximal 6 Hunde geprüft werden.
Teilnehmer des Hundekurses 2026 haben Vorrang. 

Gültiger Tollwutschutz ist vorzuweisen.

Die Übernachtfährten werden mit Wildschweiß getropft.

Das Nenngeld beträgt für Mitglieder 80,00 € und für Nichtmitglieder 120,00€

Anmeldungen bei:
M. Häfner
Mobil: 0160/7227057

Meldeschluss: 12.10.2026


Am 31. Oktober 2026 führt die Kreisjägervereinigung Biberach eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPo des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird im Bereich des Forstbezirks Oberland das Modul 1.1 und 1.2.

Es können maximal 12 Hunde geprüft werden.
Teilnehmer des Hundekurses 2026 haben Vorrang. 

Gültiger Tollwutschutz ist vorzuweisen.

Die Übernachtfährten werden mit Wildschweiß getropft.

Das Nenngeld ( = Reuegeld ) beträgt 140€ und ist bei der Anmeldung fällig.

Anmeldungen an:
Hubert Vogel,
Hungerbergstr. 25,
88339 Bad Waldsee, 
Tel.: 07524/8115; 
E-Mail: vogel.forst(at)web.de

Meldeschluss: 28.09.2026


Am 31. Oktober 2026 führt die Kreisjägervereinigung Crailsheim, eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPo des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird im Raum Crailsheim das Modul 1.1 und 1.2

Es können max. 10 Hunde, welche im Zuchtbuch ihrer Rasse eingetragen sind geprüft werden. 
Mitglieder der KJV haben Vorrang. 
Gültiger Tollwutschutz ist vorzuweisen. 

Die Übernachtfährten werden mit Rehwildschweiß gespritzt. 
Das Nenngeld beträgt 120€. 

Anmeldungen an:
Johannes Heindel, 
Eulenbuck 3, 
74586 Frankenhardt, 
Tel.: 0176/24636532, 
E-Mail: heindel(at)dachshundklub.de

Meldeschluss 03.10.2026


Am 31. Oktober 2026 führt die Jägervereinigung Schw.Gmünd, eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPo des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. 
Geprüft wird im Raum Alfdorf Hintersteinenberg das Modul 1.1 und Modul 1.2

Folgende Prüfungen werden durchgeführt:
Modul 1 nach der BrPO Brauchbarkeit ausschließlich für Schalenwild
Modul 2 nach der BrPO Brauchbarkeit Feld

Die Übernachtfährten werden mit Rehwildschweiß getupft.Stehzeit min. 14 Std.
Die Zahl der Hunde wird auf 6 Hunde begrenzt. 

Die Höhe des Nenngeldes beträgt für Mitglieder 150.-€ und nicht Mitglieder 180.-€

Nennungen an:
Steffen Weinhardt
Schmiedstraße 16
74417 Gschwend
Tel.:01727378630

Meldeschluss: 25.09.2026


Am 07 November 2026 führt die Jägervereinigung Schw.Gmünd, eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPo des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. 
Geprüft wird im Raum Alfdorf Hintersteinenberg das Modul 1.1, Modul 1.2 und Modul 1.4

Folgende Prüfungen werden durchgeführt:
Modul 1.1 nach der BrPO Brauchbarkeit ausschließlich für Schalenwild
Modul 1.2 nach der BrPO Brauchbarkeit Feld
Modul 1.4 nach der BrPo erschwerte Brauchbarkeit

Die Übernachtfährten werden mit Rehwildschweiß getupft.Stehzeit min. 14 Std.
Die Zahl der Hunde wird auf 6 Hunde begrenzt. 

Für Modul 1.4 gilt:
Die Fährtenlänge beträgt mindestens 1000 m und die Stehzeit beträgt min. 20 Std.
Nachweis des Sicht,Fährten oder Spurlauten Jagens ist Zulassungsvoraussetzung.

Die Höhe des Nenngeldes beträgt für Mitglieder 150.-€ und nicht Mitglieder 180.-€
Für das Modul 1.4 beträgt das Nenngeld 180,00€

Nennungen an:
Steffen Weinhardt
Schmiedstraße 16
74417 Gschwend
Tel.:01727378630

Meldeschluss: 30.09.2026
Meldeschluss für Modul 1.4: 23.10.2026


Am 07. November 2026 führt die Kreisjägervereinigung Crailsheim, eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPo des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird im Raum Crailsheim das Modul 1.1 und 1.2

Es können max. 10 Hunde, welche im Zuchtbuch ihrer Rasse eingetragen sind geprüft werden. 
Mitglieder der KJV haben Vorrang. 
Gültiger Tollwutschutz ist vorzuweisen. 

Die Übernachtfährten werden mit Rehwildschweiß gespritzt. 
Das Nenngeld beträgt 120€. 

Anmeldungen an:
Johannes Heindel, 
Eulenbuck 3, 
74586 Frankenhardt, 
Tel.: 0176/24636532, 
E-Mail: heindel(at)dachshundklub.de

Meldeschluss 03.10.2026


Am 8. November 2026, führt der Dachshundklub Württemberg und Hohenzollern (DWH), Sektion Gäu – Schwarzwald, eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPo des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird im Raum Nagold das Modul 1.1 nach der BrPO 01.04.2024.

Die Übernachtfährten werden mit Rehwildschweiß getupft oder mit dem Fährtenschuh getreten.
Die Zahl der Hunde wird auf  6 begrenzt.

Die Höhe des Nenngeldes beträgt  200 €.

Anmeldung beim Prüfungsleiter:
Erich Lörcher
In den Hausäckern  16
75385 Bad Teinach-Zavelstein
erich.loercher(at)freenet.de
01727562778

Meldeschluss: 01.11.2026


Am 14. November 2026 findet eine Brauchbarkeitsprüfung durch die Kreisjägervereinigung Biberach e.V. statt.
Geprüft wird im Forstbezirk Oberland das Modul 1.5 nach der BrPO B.-W. 01.04.2024

Zugelassen sind max. 4 Hunde, die in das Zuchtbuch ihrer Rasse eingetragen sind (vom JGHV anerkannt).
Gemeldet werden muss verbindlich: vom Stand geschnallt (A) oder vom Führer begleitet (B).

Das Nenngeld beträgt 160 € und ist mit der Nennung fällig.

Infos und Anmeldungen an:
Hubert Vogel 
Hungerbergstr. 25
88339 Bad Waldsee
Tel.: 07524/8115 
E-Mail: vogel.forst(at)web.de

Meldeschluss: 26.10.2026


Am 21. November 2026 findet eine Brauchbarkeitsprüfung durch die Kreisjägervereinigung Biberach e.V. statt.
Geprüft wird im Forstbezirk Oberland das Modul 1.5 nach der BrPO B.-W. 01.04.2024

Zugelassen sind max. 4 Hunde, die in das Zuchtbuch ihrer Rasse eingetragen sind (vom JGHV anerkannt).
Gemeldet werden muss verbindlich: vom Stand geschnallt (A) oder vom Führer begleitet (B).

Das Nenngeld beträgt 160 € und ist mit der Nennung fällig.

Infos und Anmeldungen an:
Hubert Vogel 
Hungerbergstr. 25
88339 Bad Waldsee
Tel.: 07524/8115 
E-Mail: vogel.forst(at)web.de

Meldeschluss: 26.10.2026


Am 29. November 2026 führt der Jagd-Natur-Wildtierschützerverband Baden-Württemberg e.V. eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPO des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird im Raum Sulzbach das Modul 1.5. Variante A: Hund wird vom Stand geschnallt.

Es können 4 Hunde geprüft werden.

Das Nenngeld für Modul 1.5 beträgt für Mitglieder des JNWV 150 €, für Nicht-Mitglieder 175 €

Das Nennegeld ist auf das Konto:
Jagd-Natur-Wildtierschützerverband Baden-Württemberg e.V. 
IBAN: DE97 6039 0000 0063 3440 09 
zu überweisen.

Anmeldung nur mit vollständig ausgefülltem Formblatt gem. BrPO, sowie Kopie des Überweisungsträgers an:
Tamara Kurz
tamarakurz(at)t-online.de

Meldeschluss: 08.11.2026


Am 22. Dezember 2026 findet eine Brauchbarkeitsprüfung durch die Kreisjägervereinigung Göppingen e.V. statt. Geprüft wird in den Revieren um Göppingenm Forstbezirk Oberland das Modul 1.1. und 1.2. nach der BrbkPO 2024.

Folgende Prüfungen werden durchgeführt:

Modul 1 nach der BrPO Brauchbarkeit ausschließlich für Schalenwild
Die Übernachtfährten werden mit Rehwildschweiß getupft.

Modul 2 nach der BrPO Brauchbarkeit Feld

Die Zahl der Hunde wird auf 5 Hunde begrenzt. 

Die Höhe des Nenngeldes für Modul 1.1 beträgt 100 € und Modul 1.2 beträgt 50€ und muß bei der Nennung erbracht werden. Dies muß Vor-Ort beglichen werden.

Nennungen an:
Ulrich Merkel:
Carl-Martin Weg 16
73037 Göppingen
Tel: 0171-480 4471

Meldeschluss: 01.12.2026