Brauchbarkeitsprüfungen

Termin-Übersicht 2026

20.06.2026 - Kreisjägervereinigung Karlsruhe - Modul 1.1 und 1.2

27.06.2026 - Kreisjägervereinigung Heidelberg - Modul 1.1 und 1.2

05.07.2026 - Kreisjägervereinigung Waldshut - Modul 1.1 ..und 1.2

18.07.2026 - Kreisjägervereinigung Heidelberg - Modul 1.1 und 1.2

19.07.2026 - DWH Sektion Neckar-Enz - Modul 1.1

25.07.2026 - Dachshundklub Württemberg und Hohenzollern (DWH), Sektion Gäu – Schwarzwald - Modul 1.1

02.08.2026 - Dachshundklub Württemberg und Hohenzollern (DWH), Sektion Gäu – Schwarzwald - Modul 1.1

29.08.2026 - Kreisjägervereinigung Göppingen - Modul 1.1 und 1.2

19.09.2026 - Kreisjägervereinigung Göppingen - Modul 1.1 und 1.2

20.09.2026 - VZZP BW - Modul 1.3

03.10.2026 - VZZP BW - Modul 1.1. und 1.2

11.10.2026 - Dachshundklub Württemberg und Hohenzollern (DWH), Sektion Gäu – Schwarzwald - Modul 1.1

25.10.2026 - DL Verein Baden-Württemberg e.V. - Modul 1.1 und 1.2

 

Am 06. Juni 2026 führt der VZZPBW eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPo des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird im Raum Ansbach das Modul 1.1 und 1.2.

Folgende Prüfungen werden durchgeführt:

Modul 1.1 nach der BrPO: Brauchbarkeit ausschließlich für Nachsuchen im Schalenwildrevier
Modul 1.2 nach der BrPO: Erweiterte Brauchbarkeit Feld und Wald (nach dem Schuss)

Die Übernachtfährten werden mit Rehwildschweiß gespritzt.
Die Zahl der Hunde wird auf 6 Hunde begrenzt.

Die Höhe des Nenngeldes für Modul 1.1 beträgt 130€ und Modul 1.2 beträgt 70€ und muss bei der Nennung erbracht werden. 
Nenngeld für Modul 1.1 und 1.2 beträgt 150€.

Nennungen an: 

Alexander Krauß
Promenadeweg 10
73035 Göppingen
Tel: 0170-90 29 128

Bei Nennung ist gleichzeitig das Nenngeld auf das Vereinskonto zu überweisen:

VZZP BW
Raiba Kocher-Jagst e.G. Ingelfingen
IBAN: DE35 6006 9714 0044 5860 00
BIC: GENODES1IBR

Meldeschluss: 1.06.2026


Am 20. Juni 2026 führt die Jägervereinigung Karlsruhe eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPo des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird im Raum Karlsruhe das Modul 1.1 und 1.2.

Es können maximal 12 Hunde zugelassen werden.
Mitglieder des Lehrgangs und Mitglieder der KJV haben Vorrang.
Die Übernachtfährte 400m wird mit Wildschweiß gespritzt, Stehzeit mind. 14 Stunden

Nenngeld Modul 1.1 beträgt 120,- (Nichtmitglieder KJV Karlsruhe 150,-)
Nenngeld Modul 1.1 und 1.2 beträgt 150,- (Nichtmitglieder KJV Karlsruhe 180,-)
 
Anmeldung schriftlich bei Hundeobmann:
Yannick Erb
Tel. 01722519021
E-Mail: erb-y(at)gmx.de
 
Prüfungsleitung: 
Denise Rebstock
Tel. 01756966509
E-Mail: denise.rebstock(at)gmail.com

Meldeschluss: 01.06.2026


Am 27. Juni 2026 führt die Kreisjägervereinigung Heidelberg eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPo des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird im Raum St. Leon-Rot das Modul 1.1 und 1.2.

Es können maximal 6 Hunde zugelassen werden,
Mitglieder der HDJV haben Vorrang bei der Zulassung. 

Die Fährten werden mit Wildschweiß gespritzt (Stehzeit mindestens 14 Std)

Anmeldung bei Hundeobmann:
Andreas Allmann, 
SAP-Allee 9, 
68789 St. Leon-Rot, 
Tel. 06227-544600, 
E-Mail: andreas.allmann(at)web.de

Das Nenngeld beträgt:
Modul 1.1 Mitglieder HDJV 75,- (ansonsten 100,-), 
für Hunde die 1.1 und 1.2 starten beträgt das Nenngeld 100,- (Mitglieder HDJV) oder 140,- (Nichtmitglieder)

Meldeschluss: 13.06.2026


Am 05. Juli 2026 führt der Badische Jäger Kreisverein Waldshut eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPo des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird im Raum Höchenschwand das Modul 1.1 und 1.2.

Folgende Prüfungen werden durchgeführt:

Modul 1.1 nach der BrPO: Brauchbarkeit ausschließlich für Nachsuchen im Schalenwildrevier
Modul 1.2 nach der BrPO: Erweiterte Brauchbarkeit Feld und Wald (nach dem Schuss)

Die Übernachtfährten werden mit Rehwildschweiß gespritzt.
Die Zahl der Hunde wird auf 8 Hunde begrenzt. Hunde aus dem Kreisverein und Teilnehmer des Vorbereitungskurses haben Vorrang.

Die Höhe des Nenngeldes für Modul 1.1 beträgt 150€ und Modul 1.2 beträgt 50€ und muss bei der Nennung erbracht werden.

Meldeschluss: 04.06.2026


Am 18. Juli 2026 führt die Kreisjägervereinigung Heidelberg eine Brauchbarkeitsprüfung nachnach der BrPo des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch.
Geprüft wird im Raum St. Leon-Rot das Modul 1.1 und 1.2.

Maximal sind 6 Hunde können zugelassen werden, Mitglieder der HDJV haben Vorrang bei der Zulassung. 

Anmeldung bei Hundeobmann:
Andreas Allmann, 
SAP-Allee 9, 
68789 St. Leon-Rot, 
Tel. 06227-544600, 
E-Mail: andreas.allmann(at)web.de

Wildschweiß gespritzt (Stehzeit mindestens 14 Std)

Nenngeld 1.1 Mitglieder HDJV 75,- (ansonsten 100,-), für Hunde die 1.1 und 1.2 starten beträgt das Nenngeld 100,- (Mitglieder HDJV) oder 140,- (Nichtmitglieder)

Meldeschluss: 01.07.2026


Am 19. Juli 2026 führt der DWH Sektion Neckar-Enz eine Brauchbarkeitsprüfung eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPo des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird im Raum Eberdingen-Nußdorf das Modul 1.1.

Die Fährten werden mit Rehschweiß gespritzt. 

Es können max. 6 Hunde geprüft werden. 
Hunde des Vorbereitungskurses haben Vorrang. 

Höhe des Nenngeldes 130,00€. 
Meldungen sind zu senden an: 
Wolfgang Smyrek, 
Mail: wolfgang.smyrek(at)seybold-ludwigsburg.de;
Mobil: 01638973566

Meldeschluss: 04.07.2026


Am 25. Juli 2026 führt der Dachshundklub Württemberg und Hohenzollern (DWH), Sektion Gäu – Schwarzwald, eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPo des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird im Raum Nagold das Modul 1.1 nach der BrPO: Brauchbarkeit ausschließlich für Nachsuchen im Schalenwildrevier.

Die Übernachtfährten werden mit Rehwildschweiß getupft oder mit dem Fährtenschuh getreten.
Die Zahl der Hunde wird auf  6 begrenzt. Teilnehmer des Vorbereitungskurses haben Vorrang.

Die Höhe des Nenngeldes beträgt 150€.

Anmeldung beim Prüfungsleiter:

Erich Lörcher
In den Hausäckern  16
75385 Bad Teinach-Zavelstein
Mail: erich.loercher(at)freenet.de
Mobil: 01727562778

Meldeschluss ist der 11.07.2026


Am 2. August 2026 führt der Dachshundklub Württemberg und Hohenzollern (DWH), Sektion Gäu – Schwarzwald, eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPo des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird im Raum Pfalzgrafenweiler das Modul 1.1 nach der BrPO: Brauchbarkeit ausschließlich für Nachsuchen im Schalenwildrevier.

Die Übernachtfährten werden mit Rehwildschweiß getupft oder mit dem Fährtenschuh getreten.
Die Zahl der Hunde wird auf  6 begrenzt. Teilnehmer des Vorbereitungskurses haben Vorrang.

Die Höhe des Nenngeldes beträgt 150€.

Anmeldung beim Prüfungsleiter:

Erich Lörcher
In den Hausäckern  16
75385 Bad Teinach-Zavelstein
Mail: erich.loercher(at)freenet.de
Mobil: 01727562778

Meldeschluss: 19.07.2026


Am 29. August 2026 führt die Kreisjägervereinigung Göppingen, eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPo des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird im Raum Wiesensteig das Modul 1.1 und Modul 1.2

Folgende Prüfungen werden durchgeführt:
Modul 1 nach der BrPO Brauchbarkeit ausschließlich für Schalenwild
Modul 2 nach der BrPO Brauchbarkeit Feld

Die Übernachtfährten werden mit Rehwildschweiß getupft.
Die Zahl der Hunde wird auf 10 Hunde begrenzt. 

Die Höhe des Nenngeldes für Modul 1.1 beträgt 100 € und Modul 1.2 beträgt 50€ und muss bei der Nennung erbracht werden.
Dies muss Vor-Ort beglichen werden.

Nennungen an:
Ulrich Merkel:
Carl-Martin Weg 16
73037 Göppingen
Tel: 0171-480 4471

Meldeschluss: 01.09.2026


Am 19. September 2026 führt die Kreisjägervereinigung Göppingen, eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPo des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. 
Geprüft wird im Raum Wiesensteig das Modul 1.1 und Modul 1.2

Folgende Prüfungen werden durchgeführt:
Modul 1 nach der BrPO Brauchbarkeit ausschließlich für Schalenwild
Modul 2 nach der BrPO Brauchbarkeit Feld

Die Übernachtfährten werden mit Rehwildschweiß getupft.
Die Zahl der Hunde wird auf 10 Hunde begrenzt. 

Die Höhe des Nenngeldes für Modul 1.1 beträgt 100 € und Modul 1.2 beträgt 50€ und muss bei der Nennung erbracht werden.
Dies muss Vor-Ort beglichen werden.

Nennungen an:
Ulrich Merkel:
Carl-Martin Weg 16
73037 Göppingen
Tel: 0171-480 4471

Meldeschluss: 01.09.2026


Am 20. September 2026 führt der VZZPBW eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPo des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird im Raum St. Leon-Rot das Modul 1.3.

Folgende Prüfungen werden durchgeführt:
Modul 1.3 nach der BrPO: Erweiterte Brauchbarkeit Wasser

Der Hund muss die Module 1.1 und 1.2 bereits bestanden haben, um für das Modul 1.3 zugelassen zu werden!

Dieser Prüfungsteil wird für Jagdhunde angeboten, die zur Wasserarbeit eingesetzt werden. 
Ausbildung und Prüfung erfolgen gemäß der Stuttgarter Vereinbarung durch die Zucht- und Prüfungsvereine der Jagdkynologischen Vereinigung Baden-Württemberg

Die Zahl der Hunde wird auf 6 Hunde begrenzt.

Die Höhe des Nenngeldes für Modul 1.3 beträgt 130€ und muss bei der Nennung erbracht werden.

Bei Nennung ist gleichzeitig das Nenngeld auf das Vereinskonto zu überweisen:

VZZP BW
Raiba Kocher-Jagst e.G. Ingelfingen
IBAN: DE35 6006 9714 0044 5860 00
BIC: GENODES1IBR

Achtung: Modul 1.3 ist nicht geeignet für Hunde, die auf Verbandprüfungen laufen sollen, bei denen das Prüfungsfach „stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer“ geprüft wird. 

An der Prüfung muss der Führer das folgende vorlegen bzw. dabeihaben:

  • gültiger Jagdscheines und Versicherungsbestätigung für den Hund

  • Ahnentafel des Hundes im Original (Kopie bitte schon mit der Nennung einreichen)

  • Kopie der Prüfungszeugnisse Modul 1.1 und 1.2 (Kopie bitte mit der Nennung einreichen)

  • Flinte und ausreichend Patronen (bleifrei),

  • eine frischtote Ente

  • Ausbildungs- und Prüfungsbuch (Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer)

  • Impfpass (mit gültiger Tollwutimpfung),

  • aktueller Schießnachweis (auf Tontauben) 

Nennungen an: 

Alexander Krauß
Promenadeweg 10
73035 Göppingen
Tel: 0170-90 29 128

Meldeschluss: 1. September 2026


Am 03. Oktober 2026 führt der VZZPBW eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPo des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird im Raum Aalen das Modul 1.1 und 1.2.

Folgende Prüfungen werden durchgeführt:

Modul 1.1 nach der BrPO: Brauchbarkeit ausschließlich für Nachsuchen im Schalenwildrevier
Modul 1.2 nach der BrPO: Erweiterte Brauchbarkeit Feld und Wald (nach dem Schuss)

Die Übernachtfährten werden mit Rehwildschweiß gespritzt.
Die Zahl der Hunde wird auf 10 Hunde begrenzt.

Die Höhe des Nenngeldes für Modul 1.1 beträgt 130€ und Modul 1.2 beträgt 70€ und muss bei der Nennung erbracht werden.

Bei Nennung ist gleichzeitig das Nenngeld auf das Vereinskonto zu überweisen:

VZZP BW
Raiba Kocher-Jagst e.G. Ingelfingen
IBAN: DE35 6006 9714 0044 5860 00
BIC: GENODES1IBR

Nennungen an:
Katrin Clemens
Wiesentalstraße 15
89551 Königsbronn
Tel.: 0174 907 83 78

Meldeschluss: 15. September 2026


Am 11. Oktober 2026 führt der Dachshundklub Württemberg und Hohenzollern (DWH), Sektion Gäu – Schwarzwald, eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPo des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird im Raum Nagold das Modul 1.1 nach der BrPO: Brauchbarkeit ausschließlich für Nachsuchen im Schalenwildrevier.

Die Übernachtfährten werden mit Rehwildschweiß getupft oder mit dem Fährtenschuh getreten.
Die Zahl der Hunde wird auf  6 begrenzt. Teilnehmer des Vorbereitungskurses haben Vorrang.

Die Höhe des Nenngeldes beträgt 150€.

Anmeldung beim Prüfungsleiter:

Erich Lörcher
In den Hausäckern  16
75385 Bad Teinach-Zavelstein
Mail: erich.loercher(at)freenet.de
Mobil: 01727562778

Meldeschluss: 27.09.2026


Am 25. Oktober 2026 führt der DL Verein Baden-Württemberg eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPo des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird im Raum Schwaigern das Modul 1.1 und 1.2.

Zugelassen sind alle Jagdhunde gem. § 2.2 Abs.a) bis d) der Prüfungsordnung, die am Prüfungstag 12 Monate alt sind und deren Eigentümer bzw. Führer Mitglied in einer Unterorganisation des Landesjagdverbands Baden-Württemberg oder eines Mitgliedsvereins des Jagdgebrauchshundverbands sind.

Folgende Prüfungen werden durchgeführt:
Modul 1.1 zum Nachweis der jagdlichen Brauchbarkeit für Nachsuchen im Schalenwildrevier gem. § 3.1.1 bis § 3.2.2 der BrPO. Die Schweißfährten über 400 m werden mit Wildschweiß (gemischt) gespritzt.
Modul 1.2 Ergänzungsprüfung zum Nachweis der jagdlichen Brauchbarkeit in Feld und Wald (nach dem Schuss). Geeignetes, prüfungskonformes Schleppwild ist vom Führer mitzubringen.

Nenngeld: € 120,00 für Modul 1.1; zusätzlich € 30,00 für Modul 1.2. 
Nenngeld ist Reugeld und ist nach abgegebener Meldung auch bei Nichterscheinen fällig.
Bezahlung mit Abgabe der Nennung als Überweisung auf das Vereinskonto des DL Vereines Baden-Württemberg. Nennungen ohne Überweisung des Nenngeldes sind ungültig! 
Bitte auf der Überweisung den Namen des Hundes und die Prüfung (BP) angeben.

Das Formblatt "Nennung zur Brauchbarkeitsprüfung" und die dazugehörige Datenschutzerklärung kann von der Homepage des Landesjagdverbandes Baden-Württemberg heruntergeladen werden. 
Jedes Modul ist mit einem separatem Nennformular anzumelden.

Vor Beginn der Prüfung sind dem Prüfungsleiter folgende Unterlagen vorzulegen:
Ahnentafel oder Herkunftsnachweis im Original, Nachweis der gültigen Tollwutschutzimpfung, Nachweis über bereits abgelegte Prüfungen, gültiger deutscher Jagdschein. Die Teilnahme erfolgt ohne jede Haftung seitens des Veranstalters und des Revierinhabers. Die Hunde müssen gechipt sein.

Anmeldung ausnahmslos per E-Mail und entsprechendem Anmeldeformular, Datenschutzerklärung und Nachweis der Nenngeldüberweisung bei Leonard Kloos ( leonard.kloos(at)web.de ). Rückfragen unter 0152-33604266

Meldeschluss: 04. Oktober 2026
(Meldungseingang)