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Termin-Übersicht 2026
25.07.2026 - Dachshundklub Württemberg und Hohenzollern (DWH), Sektion Gäu – Schwarzwald - Modul 1.1
25.07.2026 - Kreisjägervereinigung Leonberg - Modul 1.1 und 1.2
25.07.2026 - Kreisjägervereinigung Heidenheim - Modul 1.1 und 1.2
25.07.2026 - Kreisjägervereinigung Pforzheim / Enzkreis - Modul 1.1 und 1.2
25.07.2026 - Württembergische Kurzhaarklub - Modul 1.1 und 1.2
25.07.2026 - Kreisjägervereinigung Ehingen / Donau - Modul 1.1 und 1.2
26.07.2026 - Kreisjägervereinigung Böblingen - Modul 1.1 und 1.2
26.07.2026 - PRTCD e.V. LG Baden-Württemberg - Modul 1.1
28.07.2026 - Kreisjägervereinigung Calw - Modul 1.1 und 1.2
01.08.2026 - Kreisjägervereinigung Leonberg - Modul 1.1 und 1.2
01.08.2026 - Kreisjägervereinigung Backnang - Modul 1.1 und 1.2
02.08.2026 - Dachshundklub Württemberg und Hohenzollern (DWH), Sektion Gäu – Schwarzwald - Modul 1.1
09.08.2026 - Jägervereinigung Hochschwarzwald e.V. - Modul 1.1 und 1.2
15.08.2026 - DRC e.V. LGSW - Modul 1.1 und 1.2
22.08.2026 - Kreisjägervereinigung Waiblingen - Modul 1.1 und 1.2
22.08.2026 - Kreisjägervereinigung Sigmaringen - 1.1 und 1.2
29.08.2026 - Kreisjägervereinigung Göppingen - Modul 1.1 und 1.2
29.08.2026 - Kreisjägervereinigung Waiblingen - Modul 1.1 und 1.2
29.08.2026 - Kreisjägervereinigung Sigmaringen - 1.1 und 1.2
29.08.2026 - Kreisjägervereinigung Stuttgart - 1.1 und 1.2
29.08.2026 - Kreisjägervereinigung Stuttgart - 1.1 und 1.2
05.09.2026 - Badische Jäger Lörrach - Modul 1.1 und 1.2
05.09.2026 - Badische Jäger Lörrach - Modul 1.1 und 1.2
05.09.2026 - Kreisjägervereinigung Sigmaringen - 1.1 und 1.2
05.09.2026 - JGV Oberländer e.V. - 1.2 und 1.3
12.09.2026 - Kreisjägervereinigung Sigmaringen - 1.1 und 1.2
13.09.2026 - Kreisjägervereinigung Kirchheim - Modul 1.1, 1.2 und 1.5
13.09.2026 - Kreisjägervereinigung Heidelberg - Modul 1.1 und 1.2
19.09.2026 - Kreisjägervereinigung Göppingen - Modul 1.1 und 1.2
20.09.2026 - VZZP BW - Modul 1.3
20.09.2026 - DJT-BW AG Oberschwaben - Modul 1.6
25.09.2026 - DJT-BW AG Oberschwaben - Modul 1.3
26.09.2026 - DJT-BW AG Oberschwaben - Modul 1.3
26.09.2026 - Kreisjägervereinigung Mergentheim - Modul 1.1. und 1.2
26.09.2026 - Kreisjägervereinigung Tettnang - Modul 1.1 und 1.2
27.09.2026 - Kreisjägervereinigung Nürtingen - Modul 1.1 und 1.2
03.10.2026 - VZZP BW - Modul 1.1. und 1.2
11.10.2026 - Dachshundklub Württemberg und Hohenzollern (DWH), Sektion Gäu – Schwarzwald - Modul 1.1
17.10.2026 - Kreisjägervereinigung Tauberbischofsheim - Modul 1.1 und 1.2
17.10.2026 - Kreisjägervereinigung Sigmaringen - 1.5
25.10.2026 - DL Verein Baden-Württemberg e.V. - Modul 1.1 und 1.2
31.10.2026 - Kreisjägervereinigung Crailsheim - Modul 1.1 und 1.2
07.11.2026 - Kreisjägervereinigung Crailsheim - Modul 1.1 und 1.2
Am 25. Juli 2026 führt der Dachshundklub Württemberg und Hohenzollern (DWH), Sektion Gäu – Schwarzwald, eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPo des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird im Raum Nagold das Modul 1.1 nach der BrPO: Brauchbarkeit ausschließlich für Nachsuchen im Schalenwildrevier.
Die Übernachtfährten werden mit Rehwildschweiß getupft oder mit dem Fährtenschuh getreten.
Die Zahl der Hunde wird auf 6 begrenzt. Teilnehmer des Vorbereitungskurses haben Vorrang.
Die Höhe des Nenngeldes beträgt 150€.
Anmeldung beim Prüfungsleiter:
Erich Lörcher
In den Hausäckern 16
75385 Bad Teinach-Zavelstein
Mail: erich.loercher(at)freenet.de
Mobil: 01727562778
Meldeschluss ist der 11.07.2026
Am 25. Juli 2026 führt die Kreisjägervereinigung Leonberg eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPo des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch.
Geprüft wird im Raum Weissach das Modul 1.1 und 1.2.
Es werden maximal 6 Hunde zugelassen.
Mitglieder des Lehrgangs und Mitglieder der KJV haben Vorrang.
Die Übernachtfährte 400m wird mit Wildschweiß getupft, Stehzeit mind. 14 Stunden
Meldegebühr:
Die Prüfungsgebühr beträgt für Mitglieder der KJV-Leonberg 120 Euro, für Nichtmitglieder 140 Euro.
Anmeldung bei:
Michael Theurer
Hundeobmann KJV-Leonberg
Tel.: 0172 7129895
Mail:
Meldeschluss: 10. Juli 2026
Am 25. Juli 2026 führt die Kreisjägervereinigung Heidenheim eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPo des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch.
Geprüft wird im Revier Königsbronn Baurenhäule und Umgebung das Modul 1.1 und 1.2.
Es können maximal 12 Hunde geprüft werden,
Kursteilnehmer haben Vorrang
Schleppwild für das Modul 1.2 sind vom Teilnehmer mitzubringen!
Die Fährte wird mit Rehwildscheiß getupft
Kursleitung/Anfragen:
Hundeobmann der KJV HDH:
Martin, Schietinger,
Amselweg 3/2
89551 Königsbronn
Tel. 015119132840
schietinger01@gmail.com
Alle gemeldeten Hunde müssen im Besitz einer Ahnentafel sein zugelassene Hunde entspr.JGHV u. gechipt sein, Sie entsprechen den Vorgaben der Pr. Ordn. vom 01.04.2024
Das Nenngeld beträgt:
Modul: 1.1 und 1.2 130,00 € für Mitglieder und 150,00 € für Nichtmitglieder
Die Prüfung ist bereits voll belegt !!!
Meldeschluss: 30.06.2026
Am 25. Juli 2026 führt die Kreisjägervereinigung Pforzheim/Enzkreis eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPO des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird in den Revieren um Königsbach-Stein das Modul 1.1 und Modul 1.2.
Zur Prüfung werden maximal 12 Hunde zugelassen.
Zugelassen sind alle Jagdhunde gem. § 2.2 Abs. a) bis d) der Prüfungsordnung, die am Prüfungstag 12 Monate alt sind und deren Eigentümer bzw. Führer Mitglied in einer Unterorganisation des Landesjagdverbands Baden-Württemberg oder eines Mitgliedsvereins des Jagdgebrauchshundeverbands sind.
Folgende Prüfungen werden durchgeführt:
Modul 1.1 zum Nachweis der jagdlichen Brauchbarkeit für Nachsuchen im Schalenwildrevier gem. § 3.1.1 bis § 3.2.2 der BrPO. Die Schweißfährten über 400 m werden mit Wildschweiß getupft.
Modul 1.2 Ergänzungsprüfung zum Nachweis der jagdlichen Brauchbarkeit in Feld und Wald (nach dem Schuss). Geeignetes, prüfungskonformes Schleppwild ist vom Führer mitzubringen.
Nenngeld:
€ 140,00 für Modul 1.1; zusätzlich € 30,00 für Modul 1.2.
Nenngeld ist Reugeld und ist nach abgegebener Meldung auch bei Nichterscheinen fällig.
Bezahlung mit Abgabe der Nennung als Überweisung auf das Konto der
KJV Enzkreis/Pforzheim
IBAN: DE77 6665 0085 0000 8118 66
Verwendungszweck: Modul 1.1 und/ oder 1.2 + Name
Das Formblatt "Nennung zur Brauchbarkeitsprüfung" und die dazugehörige Datenschutzerklärung kann von der Homepage des Landesjagdverbandes Baden-Württemberg heruntergeladen werden.
Vor Beginn der Prüfung sind dem Prüfungsleiter folgende Unterlagen vorzulegen:
Ahnentafel oder Herkunftsnachweis im Original, Nachweis der gültigen Tollwutschutzimpfung, Nachweis über bereits abgelegte Prüfungen, gültiger deutscher Jagdschein. Die Teilnahme erfolgt ohne jede Haftung seitens des Veranstalters und des Revierinhabers. Die Hunde müssen gechipt sein.
Die Anmeldung ausnahmslos per E-Mail und entsprechendem Anmeldeformular, Datenschutzerklärung und Nachweis der Nenngeldüberweisung an
Heike Geiger und Birgitt Giese
E-Mail: hundewesen(at)jaegervereinigung.de
Meldeschluss: 04.07.2026
Am 25. Juli 2026 führt der Württembergische Kurzhaarklub eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPO des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch.
Geprüft wird in den Revieren um Hohenstein das Modul 1.1. und 1.2
1.1 - Zum Nachweis der Brauchbarkeit ausschließlich für Nachsuchen im Schalenwildrevier.
Die Übernachtfährten mit einer Länge von 400 Meter werden mit Wildschweiß getupft
und
1.2 - Zum Nachweis der erweiterten Brauchbarkeit Feld und Wald (nach dem Schuss).
Frisches und geeignetes Schleppwild ist vom Führer mitzubringen.
Das Nenngeld beträgt 120 € für 1.1 und 30 € für 1.2.
Die Kontonummer für die Überweisung wird mit Zusage eines Prüfungsplatzes mitgeteilt.
Geprüft werden max. 6 Hunde.
Anmeldungen über das vollständig ausgefüllte Nennformular bitte an:
Claudia Fischer
claudia.fischer(at)hohwieshof.de
Bei Rückfragen 01624404655
Der gültige Tollwutschutz ist am Prüfungstag mit den anderen Papieren (Jagdschein, Ahnentafel) vorzulegen.
Meldeschluss: 30.06.2026
Die Teilnahme erfolgt ohne jegliche Haftung des Veranstalters und der Revierinhaber.
Am 25. Juli 2026 führt die Kreisjägervereinigung Ehingen / Doanu eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPo des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird in den Revieren um 89611 Obermarchtal / Reutlingendorf das Modul 1.1 und Modul 1.2.
Geprüft werden die Module:
1.1 Brauchbarkeit ausschließlich für Nachsuchen im Schalenwildrevier
Modul 1.2 erweiterte Brauchbarkeit für Feld und Wald.
Die Schweißfährten werden mit Rehwildschweiß gespritzt.
Schleppwild ist vom Führer mitzubringen.
Der Treffpunkt für die Prüfung wird in der Einladung bekannt gegeben.
Als Nenngeld sind für:
Mitglieder: Modul 1.1 100,- € und für Modul 1.2 zusätzlich 20,- €
Nichtmitglieder:
Modul 1.1 120,- € und für Modul 1.2 zusätzlich 40,- €
mit der schriftlichen Anmeldung auf das Konto der KJV Ehingen / Donau mit dem Vermerk BrPo zu entrichten. Nenngeld ist Reuegeld und mit Abgabe der Nennung fällig.
Bitte das Nenngeld von 100 €/120 € auf das Konto der KJV Ehingen/Donau überweisen
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt auf 6 Hunde.
Teilnehmer des Brauchbarkeitskurses der KJV Ehingen / Donau haben Vorrang.
Es werden nur Hunde zugelassen, die in einem Zuchtbuch ihrer Rasse (vom JGHV anerkannt) eingetragen sind.
Heiße Hündinnen sind der Prüfungsleitung/ Hundeobfrau vor Beginn der Prüfung zu melden. ausreichender Impfschutz (Tollwut) unter Einhaltung der notwendigen Fristen wird vorausgesetzt und ist am Prüfungstag dem Prüfungsleiter nebst Ahnentafel/Herkunftsnachweis, gültigem Jagdschein und dem Nachweis über bereits abgelegte Prüfungen vorzulegen.
Nennungen an:
Hundeobfrau
Ilona Singer
Mail: hundewesen@jaeger-ehingen.de
Meldeschluss: 05.07.2026
Am 26. Juli 2026 wird die Kreisjägervereinigung Böblingen eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPo des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2026 durchführen.
Geprüft wird im Raum Böblingen das Modul 1.1 und 1.2.
Die Zahl der Hunde ist auf 8 Hunde begrenzt. Hunde aus der Kreisjägervereinigung und Teilnehmer des Vorbereitungskurses haben Vorrang.
Die Übernachtfährten werden mit Rehwildschweiß gespritzt.
Nenngeld Modul 1.1 beträgt 130 Euro (Nichtmitglieder der KJV BB 160 Euro)
Nenngeld Modul 1.1. und 1.2 beträgt 150 Euro (Nichtmitglieder der KJV BB 180 Euro)
Nennungen schriftlich an:
Birte Frey
Hundeobfrau der KJV-Böblingen
Tel.: 0176/24029242
Mail: hunde@kjvbb.de
Meldeschluss: 11.7.2026
Am 26. Juli 2026 führt der PRTCD Landesgruppe Baden-Württemberg e.V. eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPo des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird in den Revieren um Heilbronn das Modul 1.1.
Es können maximal 4 Hunde geprüft werden.
Teilnehmer des Hundeführerlehrgangs des PRTCD und der KJV Heilbronn/Ludwigsburg haben Vorrang.
Zugelassen sind Hunde gem. Punkt 2.2, BrPO BW, Stand 01.04.2024.
Die Übernachtfährte wird mit Wildschweiß getropft.
Das Nenngeld für Modul 1.1 beträgt 130,00 EUR für Mitglieder des PRTCD, der JVK Heilbronn und JV Ludwigsburg sowie Teilnehmer des Hundeführerlehrgangs des PRTCD und JVK Heilbronn/Ludwigsburg (Nichtmitglieder der Jägervereinigung Kreis Heilbronn/Ludwigsburg und PRTCD bezahlen 150,00 EUR)
und ist auf das Konto der
PRTCD Landesgruppe Baden-Württemberg
Konto: VR Bank Neckar-Enz
IBAN: DE20 6049 1430 0080 9900 02
zu überweisen.
Nenngeld ist Reugeld und wird bei Nichterscheinen oder Zurückziehen nicht zurückerstattet.
Anmeldungen ohne Überweisung des Nenngeldes (Kopie des Überweisungsträgers) gelten als nicht abgegeben und werden nicht berücksichtigt.
Der/die Hundeführer/in muss im Besitz eines gültigen Jagdscheins und Mitglied in einer Kreisjägervereinigung des LJV Baden-Württemberg oder eines Mitgliedsvereins des JGHV sein.
Die Hunde müssen gechipt sein.
Am Prüfungstag sind gültiger Jagdschein im Original, Original-Ahnentafel (soweit vorhanden) oder Abstammungsnachweis, gültige Tollwutimpfung (laut Gesetzgeber) vorzulegen.
Meldungen mit Formblatt „Nennung zur Brauchbarkeit“ mit Kopie der kompletten Ahnentafel (soweit vorhanden) sowie Kopie des Überweisungsträgers an:
Carmen Renner,
Fleiner Str. 4,
74199 Untergruppenbach,
Tel. 07131/7242431 oder per Email: carmen.renner@gmx.net
Meldeschluss: 12.07.2026
Nachmeldungen können nur angenommen werden, wenn es die Organisation der Prüfung noch zulässt.
Am 28. Juli 2026 führt die Kreisjägervereinigung Calw eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPo des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch.
Geprüft wird in den Revieren Liebelsberg das Modul 1.1 und 1.2.
Es können maximal 6 Hunde geprüft werden
Zugelassen sind Hunde gem. Punkt 2.2 BrPO BW, Stand 01.04.2024 .
ÜF mit Rehwildschweiß gespritzt.
Nenngeld:
Modul 1.1: 130,00 €
Modul 1.1 und 1.2 : 150,00 €
Nenngeld ist Reugeld.
Nennungen mit Kopie der Ahnentafel und Nachweis gültige Tollwutschutzimpfung an:
Thomas Gauder
Camping-Erbenwald
75387 Neubulach
Tel. 07053-7382 oder Email t.gauder(at)camping-erbenwald.de
Meldeschluss 10.07.2026
Am 01. August 2026 führt die Kreisjägervereinigung Leonberg eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPo des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch.
Geprüft wird im Raum Weissach das Modul 1.1 und 1.2.
Es werden maximal 6 Hunde zugelassen.
Mitglieder des Lehrgangs und Mitglieder der KJV haben Vorrang.
Die Übernachtfährte 400m wird mit Wildschweiß getupft, Stehzeit mind. 14 Stunden
Meldegebühr:
Die Prüfungsgebühr beträgt für Mitglieder der KJV-Leonberg 120 Euro, für Nichtmitglieder 140 Euro.
Anmeldung bei:
Michael Theurer
Hundeobmann KJV-Leonberg
Tel.: 0172 7129895
Mail:
Meldeschluss: 10. Juli 2026
Am 01. August 2026 führt die Kreisjägervereinigung Backnang eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPo des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird im Raum Sulzbach das Modul 1.1 und Modul 1.2.
Es können maximal 6 Hunde zugelassen werden.
Mitglieder des Lehrgangs und Mitglieder der KJV haben Vorrang.
Die Übernachtfährte (400m) wird mit Rehwildschweiß getupft, Stehzeit mind. 14 Stunden.
Nenngeld für Modul 1.1 beträgt 140,- € (Nichtmitglieder KJV Backnang 160,- €)
Nenngeld für Modul 1.2 beträgt 50,- € (Nichtmitglieder KJV Backnang 70,- €)
Nenngeld für Modul 1.1 und 1.2 beträgt 150,- € (Nichtmitglieder KJV Backnang 170,- €)
Anmeldeformular bitte ausgefüllt senden an:
Tamara Kurz
E-Mail: jagdhunde(at)kjv-backnang.de
Meldeschluss: 15.07.2026
Am 2. August 2026 führt der Dachshundklub Württemberg und Hohenzollern (DWH), Sektion Gäu – Schwarzwald, eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPo des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird im Raum Pfalzgrafenweiler das Modul 1.1 nach der BrPO: Brauchbarkeit ausschließlich für Nachsuchen im Schalenwildrevier.
Die Übernachtfährten werden mit Rehwildschweiß getupft oder mit dem Fährtenschuh getreten.
Die Zahl der Hunde wird auf 6 begrenzt. Teilnehmer des Vorbereitungskurses haben Vorrang.
Die Höhe des Nenngeldes beträgt 150€.
Anmeldung beim Prüfungsleiter:
Erich Lörcher
In den Hausäckern 16
75385 Bad Teinach-Zavelstein
Mail: erich.loercher(at)freenet.de
Mobil: 01727562778
Meldeschluss: 19.07.2026
Am Sonntag 09. August 2026 führt die Jägervereinigung Hochschwarzwald e.V. eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPO des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird in den Revieren um Lenzkirch das Modul 1.1. und Modul 1.2.
Zugelassen sind maximal 10 Hunde
Das Nenngeld beträgt 100,-- €,
Kursteilnehmer/Mitglieder der Jägervereinigung Hochschwarzwald haben Vorrang.
Die ÜNF gemäß aktueller BrPO wird mit Rehwildschweiß getupft.
Anmeldung über das Formblatt aus der Prüfungsordnung.
Meldeschluss: 15. Juli 2026
Anmeldungen und weitere Informationen bei Prüfungsleiter:
Hartwig Frank
Schloß Urach Straße 22
79853 Lenzkirch
Mobil: 0160 / 7825792
frank97(at)web.de
Am 15. August 2026 führt der DRC e.V. LGSW, eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPo des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird im Raum Esslingen das Modul 1.1 und Modul 1.2
Es können max. 5 Hunde zugelassen werden.
Bedingungen der Zulassung PO Brauchbarkeitsprüfung 2.2
Die Übernachtfährte wird mit Rehschweiß gespritzt
Nenngeld
Modul 1.1 +Modul 1.2: 150,00 €
Modul 1.1: 120,00 €
Modul 1.2: 50,00 €
Anmeldung:
Wolfgang Hinderer
Tulpenweg 7,
72631 Aichtal,
Tel. 0171 7821698
Mail: wolfgang.hinderer(at)t-online.de
Meldeschluss: 09.08.2026
Am 22. August 2026 führt die Kreisjägervereinigung Waiblingen, eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPo des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird im Raum Alfdorf das Modul 1.1 und Modul 1.2
Die Teilnehmerzahl ist auf max. 8 Gespanne begrenzt.
Teilnehmer des Hundeführerlehrgangs der KJV WN und Mitglieder der KJV WN haben Vorrang.
Die Übernachtfährte 400m wird mit Rehwildschweiß getupft, Stehzeit min 14 Stunden.
Nenngeld Modul 1.1 beträgt 130.-€ (Nichtmitglieder der KJV WN 160.-€)
Nenngeld Modul 1.1 und 1.2 beträgt 150.-€ (Nichtmitglieder KJV WN 180.-€)
Das Nenngeld ist bei Anmeldung auf das Kto. der KJV WN zu überweisen KSK Waiblingen:
IBAN: DE 8 6025 0010 0000 2372 75
BIC: SOLADES1WBN
Verwendungszweck: BrPr-Termin_Jahr_Nachname_Vorname
Nenngeld ist Reugeld.
Anmeldung schriftlich unter: hundewesen@jaeger-waiblingen.de
Prüfungsleitung:
Jörg Meyer
Tel.: 0174/780 95 81
Mail: hundewesen@jaeger-waiblingen.de
Meldeschluss: 01.08.2026
Am 22. August 2026 führt die Kreisjägervereinigung Sigmaringen, eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPo des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird im Raum Sigmaringen das Modul 1.1 und Modul 1.2
Es können maximal 6 Hunde Geprüft werden.
Das Nenngeld beträgt für alle Module jeweils 70 €.
Bei Nennung haben Kursteilnehmer der KJV Sigmaringen Vorrang.
Nennungen an den Prüfungsleiter:
Franz Peter Froitzheim,
Mörikestr. 8,
72510 Stetten a. k. M. oder per Mail an:
franzpeterfroitzheim(at)yahoo.de.
Nähere Einzelheiten werden nach Nennung rechtzeitig bekannt gegeben.
Sollte es aus organisatorischen Gründen erforderlich sein, müssen kurzfristige Terminverschiebungen akzeptiert werden.
Meldeschluss: 01.08.2026
Am 29. August 2026 führt die Kreisjägervereinigung Sigmaringen, eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPo des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird im Raum Sigmaringen das Modul 1.1 und Modul 1.2
Es können maximal 6 Hunde Geprüft werden.
Das Nenngeld beträgt für alle Module jeweils 70 €.
Bei Nennung haben Kursteilnehmer der KJV Sigmaringen Vorrang.
Nennungen an den Prüfungsleiter:
Franz Peter Froitzheim,
Mörikestr. 8,
72510 Stetten a. k. M. oder per Mail an:
franzpeterfroitzheim(at)yahoo.de.
Nähere Einzelheiten werden nach Nennung rechtzeitig bekannt gegeben.
Sollte es aus organisatorischen Gründen erforderlich sein, müssen kurzfristige Terminverschiebungen akzeptiert werden.
Meldeschluss: 08.08.2026
Am 29. August 2026 führt die Kreisjägervereinigung Göppingen, eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPo des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird im Raum Wiesensteig das Modul 1.1 und Modul 1.2
Folgende Prüfungen werden durchgeführt:
Modul 1 nach der BrPO Brauchbarkeit ausschließlich für Schalenwild
Modul 2 nach der BrPO Brauchbarkeit Feld
Die Übernachtfährten werden mit Rehwildschweiß getupft.
Die Zahl der Hunde wird auf 10 Hunde begrenzt.
Die Höhe des Nenngeldes für Modul 1.1 beträgt 100 € und Modul 1.2 beträgt 50€ und muss bei der Nennung erbracht werden.
Dies muss Vor-Ort beglichen werden.
Nennungen an:
Ulrich Merkel:
Carl-Martin Weg 16
73037 Göppingen
Tel: 0171-480 4471
Meldeschluss: 01.09.2026
Am 29. August 2026 führt die Kreisjägervereinigung Waiblingen, eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPo des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird im Raum Alfdorf das Modul 1.1 und Modul 1.2
Die Teilnehmerzahl ist auf max. 8 Gespanne begrenzt.
Teilnehmer des Hundeführerlehrgangs der KJV WN und Mitglieder der KJV WN haben Vorrang.
Die Übernachtfährte 400m wird mit Rehwildschweiß getupft, Stehzeit min 14 Stunden.
Nenngeld Modul 1.1 beträgt 130.-€ (Nichtmitglieder der KJV WN 160.-€)
Nenngeld Modul 1.1 und 1.2 beträgt 150.-€ (Nichtmitglieder KJV WN 180.-€)
Das Nenngeld ist bei Anmeldung auf das Kto. der KJV WN zu überweisen KSK Waiblingen:
IBAN: DE 8 6025 0010 0000 2372 75
BIC: SOLADES1WBN
Verwendungszweck: BrPr-Termin_Jahr_Nachname_Vorname
Nenngeld ist Reugeld.
Anmeldung schriftlich unter: hundewesen@jaeger-waiblingen.de
Prüfungsleitung:
Jörg Meyer
Tel.: 0174/780 95 81
Mail: hundewesen@jaeger-waiblingen.de
Meldeschluss: 08.08.2026
Am 29. August 2026 führt die Kreisjägervereinigung Stuttgart, eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPo des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird im Raum Magstadt / Hölzersee das Modul 1.1 und Modul 1.2
Es können maximal sind 6 Hunde zugelassen werden,
Mitglieder des aktuellen Brauchbarkeitskurses der JGV Stuttgart haben Vorrang.
Wildschweiß gespritzt (Stehzeit mindestens 14 Std)
Nenngeld 1.1 Teilnehmende BP Kurs 2026 JGV Stuttgart 120,00 € (ansonsten 140,00 €), für Hunde die 1.1 und 1.2 starten erhöht sich das Nenngeld um 50,00 €
Anmeldung über:
Jessica Nagl
Waldhornweg 4
70499 Stuttgart
Tel. 01727100654 (nur vormittags)
E-Mail:jessinagl@gmail.com
Meldeschluss: 10.08.2026
Am 30. August 2026 führt die Kreisjägervereinigung Stuttgart, eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPo des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird im Raum Magstadt / Hölzersee das Modul 1.1 und Modul 1.2
Es können maximal sind 6 Hunde zugelassen werden,
Mitglieder des aktuellen Brauchbarkeitskurses der JGV Stuttgart haben Vorrang.
Wildschweiß gespritzt (Stehzeit mindestens 14 Std)
Nenngeld 1.1 Teilnehmende BP Kurs 2026 JGV Stuttgart 120,00 € (ansonsten 140,00 €), für Hunde die 1.1 und 1.2 starten erhöht sich das Nenngeld um 50,00 €
Anmeldung über:
Jessica Nagl
Waldhornweg 4
70499 Stuttgart
Tel. 01727100654 (nur vormittags)
E-Mail:jessinagl@gmail.com
Meldeschluss: 10.08.2026
Am 05. September 2026 führt der Kreisverein Badische Jäger Lörrach eV eine Brauchbarkeitsprüfung nach der gültigen BrbkPO vom 01.04.2024 durch. Geprüft werden Modul 1.1 Nachsuche im Schalenwildrevier und Modul 1.2 erweiterte Brauchbarkeit Feld und Wald.
Es können maximal 12 Jagdhunde teilnehmen.
Zugelassen sind Jagdhunde, die in einem Zuchtbuch ihrer Rasse (vom JGHV anerkannt) eingetragen sind. Teilnehmer des Brauchbarkeitskurses und Mitglieder des Kreisvereins BJL e.V. haben Vorrang.
Nenngeld: € 130,00 für die Prüfung 1.1 und zusätzlich € 60,00 für die Zusatzprüfung 1.2 und ist in bar mit der Nennung fällig.
Nenngeld ist Reuegeld.
Nennung auf Formblatt Nr. 1 des LJV unter Beifügung einer Kopie der Ahnentafel des Hundes. Nennungen nach Nennschluss werden nicht angenommen.
Modul 1.1 Brauchbarkeit ausschließlich für Nachsuchen im Schalenwildrevier gem. § 3.1.1 bis § 3.2.2 der BrbkPO.
Die Schweißfährten mit einer Mindestlänge von 400 m werden mit Wildschweiß am Vortag gespritzt - Stehzeit min. 14 Stunden.
Modul 1.2. Erweiterte Brauchbarkeit Feld und Wald gem. § 3.3.1 bis § 3.3.2 der BrbkPO.
Frisches und geeignetes Schleppwild ist vom Führer mitzubringen.
Jedes Modul ist separat auf dem Formblatt anzumelden.
Vor Beginn der Prüfung sind dem Prüfungsleiter folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Ahnentafel
2. Nachweis der gültigen Tollwutschutzimpfung.
3. Nachweis über bereits abgelegte Prüfungen.
4. gültiger deutscher Jagdschein.
Die Hunde müssen gechipt sein bzw. eindeutig identifizierbar sein.
Die Teilnahme erfolgt ohne jede Haftung seitens des Veranstalters und der Revierinhaber.
Anmeldung mit entsprechendem Anmeldeformular/Nennung und Datenschutzerklärung.
Weitere Info bei Hundeobmann:
Hans Büchelin,
Auf dem Sausenhardt 3 ,
79400 Kandern-Holzen;
Mobil: 0171 7447106 oder E-Mail: hunde(at)badische-jaeger-loerrach.de
Sollten mehr Meldungen eingehen, gilt die Reihenfolge der eingegangenen Anmeldung.
Meldeschluss: 09.08.2026
Am 05. September 2026 führt die Kreisjägervereinigung Sigmaringen, eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPo des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird im Raum Sigmaringen das Modul 1.1 und Modul 1.2
Es können maximal 6 Hunde Geprüft werden.
Das Nenngeld beträgt für alle Module jeweils 70 €.
Bei Nennung haben Kursteilnehmer der KJV Sigmaringen Vorrang.
Nennungen an den Prüfungsleiter:
Franz Peter Froitzheim,
Mörikestr. 8,
72510 Stetten a. k. M. oder per Mail an:
franzpeterfroitzheim(at)yahoo.de.
Nähere Einzelheiten werden nach Nennung rechtzeitig bekannt gegeben.
Sollte es aus organisatorischen Gründen erforderlich sein, müssen kurzfristige Terminverschiebungen akzeptiert werden.
Meldeschluss: 15.08.2026
Am 05. September 2026 führt der JGV Oberländer e.V., eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPo des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird im Raum
Linkenheim das Modul 1.2 und Modul1.3.
Modul 1.2 nach der BrPO: Erweiterte Brauchbarkeit Feld und Wald (nach dem Schuss)
Modul 1.3 nach der BrPO: Erweiterte Brauchbarkeit Wasser
Vorrausetzungen für Modul 1.2: Modul 1.1 bereits bestanden
Vorrausetzungen für Modul 1.3: Modul 1.1 UND Modul 1.2 bereits bestanden
Modul 1.3 wird für Jagdhunde angeboten, die zur Wasserarbeit eingesetzt werden. Ausbildung und Prüfung erfolgen gemäß der Stuttgarter Vereinbarung durch die Zucht- und Prüfungsvereine der Jagdkynologischen Vereinigung Baden-Württemberg.
Die Zahl der Hunde wird auf max. 3 Hunde begrenzt.
Die Höhe des Nenngeldes für Modul 1.2 beträgt 50,-€
Die Höhe des Nenngeldes für Modul 1.3 beträgt 70,-€
Bei Nennung ist gleichzeitig das Nenngeld auf das Vereinskonto zu überweisen:
Jagdgebrauchshundverein Oberländer e.V.
IBAN: DE12 5485 0010 0030 0133 95
Verwendungszweck: BrP 2026„Name des Hundes lt. Ahnentafel“
BIC: SOLADES1SUW
An der Prüfung muss der Führer folgende Unterlagen bei der Prüfungsleitung vorlegen:
• gültigen Jagdscheines und Versicherungsbestätigung für den Hund
• Ahnentafel des Hundes im Original (Kopie bitte schon mit der Nennung einreichen)
• Kopie der Prüfungszeugnisse Modul 1.1 und ggf. 1.2 (Kopie bitte mit der Nennung
einreichen)
• Flinte und ausreichend Patronen (bleifrei),
• eine frischtote Ente
• Ausbildungs- und Prüfungsbuch (Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer)
• Impfpass (mit gültiger Tollwutimpfung),
• aktueller Schießnachweis (auf Tontauben)
Nennungen und oben genannte Unterlagen per E-mail an:
1-Vorsitzender@jgv-oberlaender.de
Denise Rebstock
Ludwigstraße 1/1
76709 Kronau
Tel: 0175-6966509
Meldeschluss: 22.08.2026
Am 12.September 2026 führt der Kreisverein Badische Jäger Lörrach eV eine Brauchbarkeitsprüfung nach der gültigen BrbkPO vom 01.04.2024 durch. Geprüft werden Modul 1.1 Nachsuche im Schalenwildrevier und Modul 1.2 erweiterte Brauchbarkeit Feld und Wald.
Teilnehmerzahl:
min. 4 und max. 6 Jagdhunde
Zugelassen sind Jagdhunde, die in einem Zuchtbuch ihrer Rasse (vom JGHV anerkannt) eingetragen sind. Teilnehmer des Brauchbarkeitskurses und Mitglieder des Kreisvereins BJL e.V. haben Vorrang.
Nenngeld: € 130,00 für die Prüfung 1.1 und zusätzlich € 60,00 für die Zusatzprüfung 1.2 und ist in bar mit der Nennung fällig.
Nenngeld ist Reuegeld.
Nennung auf Formblatt Nr. 1 des LJV unter Beifügung einer Kopie der Ahnentafel des Hundes. Nennungen nach Nennschluss werden nicht angenommen.
Modul 1.1 Brauchbarkeit ausschließlich für Nachsuchen im Schalenwildrevier gem. § 3.1.1 bis § 3.2.2 der BrbkPO.
Die Schweißfährten mit einer Mindestlänge von 400 m werden mit Wildschweiß am Vortag gespritzt - Stehzeit min. 14 Stunden.
Modul 1.2. Erweiterte Brauchbarkeit Feld und Wald gem. § 3.3.1 bis § 3.3.2 der BrbkPO.
Frisches und geeignetes Schleppwild ist vom Führer mitzubringen.
Jedes Modul ist separat auf dem Formblatt anzumelden.
Vor Beginn der Prüfung sind dem Prüfungsleiter folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Ahnentafel
2. Nachweis der gültigen Tollwutschutzimpfung.
3. Nachweis über bereits abgelegte Prüfungen.
4. gültiger deutscher Jagdschein.
Die Hunde müssen gechipt sein bzw. eindeutig identifizierbar sein.
Die Teilnahme erfolgt ohne jede Haftung seitens des Veranstalters und der Revierinhaber.
Anmeldung mit entsprechendem Anmeldeformular/Nennung und Datenschutzerklärung.
Weitere Info bei Hundeobmann:
Hans Büchelin,
Auf dem Sausenhardt 3 ,
79400 Kandern-Holzen;
Mobil: 0171 7447106 oder E-Mail: hunde(at)badische-jaeger-loerrach.de
Sollten mehr Meldungen eingehen, gilt die Reihenfolge der eingegangenen Anmeldung.
Meldeschluss: 09.08.2026
Am 12. September 2026 führt die Kreisjägervereinigung Sigmaringen, eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPo des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird im Raum Sigmaringen das Modul 1.1 und Modul 1.2
Es können maximal 6 Hunde Geprüft werden.
Das Nenngeld beträgt für alle Module jeweils 70 €.
Bei Nennung haben Kursteilnehmer der KJV Sigmaringen Vorrang.
Nennungen an den Prüfungsleiter:
Franz Peter Froitzheim,
Mörikestr. 8,
72510 Stetten a. k. M. oder per Mail an:
franzpeterfroitzheim(at)yahoo.de.
Nähere Einzelheiten werden nach Nennung rechtzeitig bekannt gegeben.
Sollte es aus organisatorischen Gründen erforderlich sein, müssen kurzfristige Terminverschiebungen akzeptiert werden.
Meldeschluss: 22.08.2026
Am 13. September 2026 führt die Kreisjägervereinigung Kirchheim, eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPo des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch.
Geprüft wird im Raum Dettingen / Teck das Modul 1.1, Modul 1.2 und Modul 1.5
Zugelassen sind max.8Hunde die im Zuchtbuch ihrer Rasse eingetragen sind. (vom JGHV anerkannt).
Das Nenngeld beträgt 120,00€ und ist mit der Nennung zu bezahlen.
Die Schweißfährten werden am Vortag mit Rehwildschweiß getropft. Kursteilnehmer werden bevorzugt.
Info und Anmeldung bei Hundeobmann:
Alfred Stark
Tel.01752046232 oder stark-weilheim(at)t-online.de
Meldeschluss: 01.08.2026
Am 13. September 2026 führt die Kreisjägervereinigung Heidelberg, eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPo des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch.
Geprüft wird im Raum St. Leon-Rot das Modul 1.1, Modul 1.2
Es können maximal 6 Hunde zugelassen werden,
Mitglieder der HDJV haben Vorrang bei der Zulassung.
Wildschweiß gespritzt (Stehzeit mindestens 14 Std)
Nenngeld 1.1 Mitglieder HDJV 75,- (ansonsten 100,-), für Hunde die 1.1 und 1.2 starten beträgt das Nenngeld 100,- (Mitglieder HDJV) oder 140,- (Nichtmitglieder)
Anmeldung bei Hundeobmann:
Andreas Allmann,
SAP-Allee 9,
68789 St. Leon-Rot,
Tel. 06227-544600,
E-Mail: andreas.allmann(at)web.de
Meldeschluss: 01.09.2026
Am 19. September 2026 führt die Kreisjägervereinigung Göppingen, eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPo des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch.
Geprüft wird im Raum Wiesensteig das Modul 1.1 und Modul 1.2
Folgende Prüfungen werden durchgeführt:
Modul 1 nach der BrPO Brauchbarkeit ausschließlich für Schalenwild
Modul 2 nach der BrPO Brauchbarkeit Feld
Die Übernachtfährten werden mit Rehwildschweiß getupft.
Die Zahl der Hunde wird auf 10 Hunde begrenzt.
Die Höhe des Nenngeldes für Modul 1.1 beträgt 100 € und Modul 1.2 beträgt 50€ und muss bei der Nennung erbracht werden.
Dies muss Vor-Ort beglichen werden.
Nennungen an:
Ulrich Merkel:
Carl-Martin Weg 16
73037 Göppingen
Tel: 0171-480 4471
Meldeschluss: 01.09.2026
Am 20. September 2026 führt der VZZPBW eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPo des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird im Raum St. Leon-Rot das Modul 1.3.
Folgende Prüfungen werden durchgeführt:
Modul 1.3 nach der BrPO: Erweiterte Brauchbarkeit Wasser
Der Hund muss die Module 1.1 und 1.2 bereits bestanden haben, um für das Modul 1.3 zugelassen zu werden!
Dieser Prüfungsteil wird für Jagdhunde angeboten, die zur Wasserarbeit eingesetzt werden.
Ausbildung und Prüfung erfolgen gemäß der Stuttgarter Vereinbarung durch die Zucht- und Prüfungsvereine der Jagdkynologischen Vereinigung Baden-Württemberg
Die Zahl der Hunde wird auf 6 Hunde begrenzt.
Die Höhe des Nenngeldes für Modul 1.3 beträgt 130€ und muss bei der Nennung erbracht werden.
Bei Nennung ist gleichzeitig das Nenngeld auf das Vereinskonto zu überweisen:
VZZP BW
Raiba Kocher-Jagst e.G. Ingelfingen
IBAN: DE35 6006 9714 0044 5860 00
BIC: GENODES1IBR
Achtung: Modul 1.3 ist nicht geeignet für Hunde, die auf Verbandprüfungen laufen sollen, bei denen das Prüfungsfach „stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer“ geprüft wird.
An der Prüfung muss der Führer das folgende vorlegen bzw. dabeihaben:
gültiger Jagdscheines und Versicherungsbestätigung für den Hund
Ahnentafel des Hundes im Original (Kopie bitte schon mit der Nennung einreichen)
Kopie der Prüfungszeugnisse Modul 1.1 und 1.2 (Kopie bitte mit der Nennung einreichen)
Flinte und ausreichend Patronen (bleifrei),
eine frischtote Ente
Ausbildungs- und Prüfungsbuch (Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer)
Impfpass (mit gültiger Tollwutimpfung),
aktueller Schießnachweis (auf Tontauben)
Nennungen an:
Alexander Krauß
Promenadeweg 10
73035 Göppingen
Tel: 0170-90 29 128
Meldeschluss: 1. September 2026
Am 20. September 2026 führt DJT BW AG Oberschwaben, eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPo des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird im Raum Sigmaringen das Modul 1.6
Es können maximal 4 Hunde Geprüft werden.
Das Nenngeld beträgt 70 €.
Bei Nennung haben Kursteilnehmer der KJV Sigmaringen Vorrang.
Nennungen an den Prüfungsleiter:
Franz Peter Froitzheim,
Mörikestr. 8,
72510 Stetten a. k. M. oder per Mail an:
franzpeterfroitzheim(at)yahoo.de.
Nähere Einzelheiten werden nach Nennung rechtzeitig bekannt gegeben.
Sollte es aus organisatorischen Gründen erforderlich sein, müssen kurzfristige Terminverschiebungen akzeptiert werden.
Meldeschluss: 30.08.2026
Am 25. September 2026 führt DJT BW AG Oberschwaben, eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPo des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird im Raum Sigmaringen das Modul 1.3
Es können maximal 4 Hunde Geprüft werden.
Das Nenngeld beträgt 70 €.
Bei Nennung haben Kursteilnehmer der KJV Sigmaringen Vorrang.
Nennungen an den Prüfungsleiter:
Franz Peter Froitzheim,
Mörikestr. 8,
72510 Stetten a. k. M. oder per Mail an:
franzpeterfroitzheim(at)yahoo.de.
Nähere Einzelheiten werden nach Nennung rechtzeitig bekannt gegeben.
Sollte es aus organisatorischen Gründen erforderlich sein, müssen kurzfristige Terminverschiebungen akzeptiert werden.
Meldeschluss: 03.09.2026
Am 27. September 2026 führt die Kreisjägervereinigung Nürtingen, eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPo des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch.
Geprüft wird im Raum Nürtingen das Modul 1.1 und Modul 1.2
Zugelassen werden maximal 6 Gespanne mit gültigen JGHV-Papieren.
Mitglieder der Jägervereinigung werden bevorzugt.
Die Fährten werden mit Rehwildschweiß getropft.
Das Nenngeldbeträgt:
Modul 1.1: 130,00€
Modul 1.2: 30,00€
Anmeldung erfolgt mit dem Formblatt 1 beim KJM:
Dr. Martin Kohler
Brunnenweg 3
72658 Bempflingen
Mail: kjm(at)jvnt.de
Meldeschluss: 06.09.2026
Am 29. September 2026 führt DJT BW AG Oberschwaben, eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPo des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird im Raum Sigmaringen das Modul 1.3
Es können maximal 4 Hunde Geprüft werden.
Das Nenngeld beträgt 70 €.
Bei Nennung haben Kursteilnehmer der KJV Sigmaringen Vorrang.
Nennungen an den Prüfungsleiter:
Franz Peter Froitzheim,
Mörikestr. 8,
72510 Stetten a. k. M. oder per Mail an:
franzpeterfroitzheim(at)yahoo.de.
Nähere Einzelheiten werden nach Nennung rechtzeitig bekannt gegeben.
Sollte es aus organisatorischen Gründen erforderlich sein, müssen kurzfristige Terminverschiebungen akzeptiert werden.
Meldeschluss: 08.09.2026
Am 26. September 2026 führt die Kreisjägervereinigung Mergentheim, eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPo des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch.
Geprüft wird im Raum Bad Mergentheim das Modul 1.1 und Modul 1.2
Zugelassen sind Hunde, die in das Zuchtbuch Ihrer Rasse eingetragen sind (vom JGHV anerkannt).
Teilnehmer des Vorbereitungskurses haben Vorrang!
Modul 1.1 - Zum Nachweis der Brauchbarkeit ausschließlich für Nachsuchen im Schalenwildrevier.
Die Übernachtfährten mit einer Länge von 400 Meter werden mit Wildschweiß getupft.
Modul 1.2 - Zum Nachweis der erweiterten Brauchbarkeit Feld und Wald (nach dem Schuss).
Frisches und geeignetes Schleppwild ist vom Führer mitzubringen.
Die Höhe des Nenngeldes in Höhe von 110 Euro/140 Euro Mitglied/Nichtmitglied (Modul 1.1) und 15 Euro/30 Euro (Modul 1.2),
ist an die KJV MGH;
IBAN: DE91 6739 0000 0090 2474 09
Volksbank Main-Tauber eG zu überweisen.
Vor Beginn der Prüfung sind der Prüfungsleitung folgende Unterlagen vorzulegen:
Nachweis über bereits abgelegte Prüfungen
Anmeldung über das Formblatt aus der Prüfungsordnung und dem Nachweis über die Zahlung des Nenngeldes.
Die Teilnahme erfolgt ohne jede Haftung des Veranstalters und der Revierinhaber.
Die Hunde müssen gechipt sein.
Nennung schriftlich an:
Anke Nawratil-Stütz,
Brechdarrenweg 9
97980 Bad Mergentheim-Lustbronn,
Tel.: 07931 44083 Oder per E-Mail: nawratil-stuetz(at)web.de
Meldeschluss: 15.08.2026
Am 26. September 2026 führt die Jägervereinigung Tettnang eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPo des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird im Raum Tettnang das Modul 1.1 und Modul 1.2.
Es können maximal 6 Hunde zugelassen werden.
Kursteilnehmer und Mitglieder JV Tettnang haben Vorrang.
Die Übernachtfährte gemäß aktueller BrPo wird mit Rehschweiß gespritzt.
Das Nenngeld beträgt für Kursteilnehmer und Mitglieder der KJV Tettnang 150,—€ für Modul 1.1 und für Modul 1.2.
Für weitere Teilnehmer, sofern noch Plätze frei erhöht, sich die Nenngebühr um 20,--€.
Die Teilnahme erfolgt ohne jede Haftung des Veranstalters und des Revierinhabers.
Anmeldungen und weitere Informationen bei:
Dominik Kopp
Mobil: 0152/34506123
Mail: hundewesen(at)jv-tettnang.de
Meldeschluss: 01.09.2026
Am 03. Oktober 2026 führt der VZZPBW eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPo des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird im Raum Aalen das Modul 1.1 und 1.2.
Folgende Prüfungen werden durchgeführt:
Modul 1.1 nach der BrPO: Brauchbarkeit ausschließlich für Nachsuchen im Schalenwildrevier
Modul 1.2 nach der BrPO: Erweiterte Brauchbarkeit Feld und Wald (nach dem Schuss)
Die Übernachtfährten werden mit Rehwildschweiß gespritzt.
Die Zahl der Hunde wird auf 10 Hunde begrenzt.
Die Höhe des Nenngeldes für Modul 1.1 beträgt 130€ und Modul 1.2 beträgt 70€ und muss bei der Nennung erbracht werden.
Bei Nennung ist gleichzeitig das Nenngeld auf das Vereinskonto zu überweisen:
VZZP BW
Raiba Kocher-Jagst e.G. Ingelfingen
IBAN: DE35 6006 9714 0044 5860 00
BIC: GENODES1IBR
Nennungen an:
Katrin Baß
Wiesentalstraße 15
89551 Königsbronn
Tel.: 0174 907 83 78
Meldeschluss: 15. September 2026
Am 11. Oktober 2026 führt der Dachshundklub Württemberg und Hohenzollern (DWH), Sektion Gäu – Schwarzwald, eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPo des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird im Raum Nagold das Modul 1.1 nach der BrPO: Brauchbarkeit ausschließlich für Nachsuchen im Schalenwildrevier.
Die Übernachtfährten werden mit Rehwildschweiß getupft oder mit dem Fährtenschuh getreten.
Die Zahl der Hunde wird auf 6 begrenzt. Teilnehmer des Vorbereitungskurses haben Vorrang.
Die Höhe des Nenngeldes beträgt 150€.
Anmeldung beim Prüfungsleiter:
Erich Lörcher
In den Hausäckern 16
75385 Bad Teinach-Zavelstein
Mail: erich.loercher(at)freenet.de
Mobil: 01727562778
Meldeschluss: 27.09.2026
Am 17. Oktober 2026 führt die Kreisjägervereinigung Tauberbischofsheim, eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPo des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch.
Geprüft wird im Staatsforst Buch das Modul 1.1 und Modul 1.2
Die Prüfung ist auf Hunde mit anerkannten JGHV Papieren beschränkt.
Die Prüfung ist auf 12 Teilnehmer begrenzt. Teilnehmer des Vorbereitungskurses haben Vorrang.
Die Schweißfährte ist ca.400m lang und wird mit Rehwildschweiß gespritzt.
Die Stehzeit der Übernachtfährte beträgt ca.18-22 Stunden. Nennschluss ist der 19.09.2026.
Die Prüfungsgebühr beträgt für Mitglieder des KJV für Modul 1.1 110 € und für Nichtmitglieder 130 € das Modul 1.2. 15 € /30€ Nichtmitglieder. (Nachmeldung 25% Aufschlag).
IBAN: DE18 6735 2565 0002 0230 00
Nenngeld ist Reuegeld.
Die Meldungen sind auf dem dafür vorgesehenen neuen Formular und gut lesbar an die Hundeobfrau:
Vanessa Bimmerlein,
Gartenweg 5,
97953 Königheim oder an:
kjvhundegruppe(at)gmx.de
Meldeschluss: 20.09.2026
Am 17. Oktober 2026 führt die Kreisjägervereinigung Sigmaringen, eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPo des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird im Raum Sigmaringen das Modul 1.5
Es können maximal 8 Hunde Geprüft werden.
Das Nenngeld beträgt 70 €.
Bei Nennung haben Kursteilnehmer der KJV Sigmaringen Vorrang.
Nennungen an den Prüfungsleiter:
Franz Peter Froitzheim,
Mörikestr. 8,
72510 Stetten a. k. M. oder per Mail an:
franzpeterfroitzheim(at)yahoo.de.
Nähere Einzelheiten werden nach Nennung rechtzeitig bekannt gegeben.
Sollte es aus organisatorischen Gründen erforderlich sein, müssen kurzfristige Terminverschiebungen akzeptiert werden.
Meldeschluss: 26.09.2026
Am 25. Oktober 2026 führt der DL Verein Baden-Württemberg eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPo des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird im Raum Schwaigern das Modul 1.1 und 1.2.
Zugelassen sind alle Jagdhunde gem. § 2.2 Abs.a) bis d) der Prüfungsordnung, die am Prüfungstag 12 Monate alt sind und deren Eigentümer bzw. Führer Mitglied in einer Unterorganisation des Landesjagdverbands Baden-Württemberg oder eines Mitgliedsvereins des Jagdgebrauchshundverbands sind.
Folgende Prüfungen werden durchgeführt:
Modul 1.1 zum Nachweis der jagdlichen Brauchbarkeit für Nachsuchen im Schalenwildrevier gem. § 3.1.1 bis § 3.2.2 der BrPO. Die Schweißfährten über 400 m werden mit Wildschweiß (gemischt) gespritzt.
Modul 1.2 Ergänzungsprüfung zum Nachweis der jagdlichen Brauchbarkeit in Feld und Wald (nach dem Schuss). Geeignetes, prüfungskonformes Schleppwild ist vom Führer mitzubringen.
Nenngeld: € 120,00 für Modul 1.1; zusätzlich € 30,00 für Modul 1.2.
Nenngeld ist Reugeld und ist nach abgegebener Meldung auch bei Nichterscheinen fällig.
Bezahlung mit Abgabe der Nennung als Überweisung auf das Vereinskonto des DL Vereines Baden-Württemberg. Nennungen ohne Überweisung des Nenngeldes sind ungültig!
Bitte auf der Überweisung den Namen des Hundes und die Prüfung (BP) angeben.
Das Formblatt "Nennung zur Brauchbarkeitsprüfung" und die dazugehörige Datenschutzerklärung kann von der Homepage des Landesjagdverbandes Baden-Württemberg heruntergeladen werden.
Jedes Modul ist mit einem separatem Nennformular anzumelden.
Vor Beginn der Prüfung sind dem Prüfungsleiter folgende Unterlagen vorzulegen:
Ahnentafel oder Herkunftsnachweis im Original, Nachweis der gültigen Tollwutschutzimpfung, Nachweis über bereits abgelegte Prüfungen, gültiger deutscher Jagdschein. Die Teilnahme erfolgt ohne jede Haftung seitens des Veranstalters und des Revierinhabers. Die Hunde müssen gechipt sein.
Anmeldung ausnahmslos per E-Mail und entsprechendem Anmeldeformular, Datenschutzerklärung und Nachweis der Nenngeldüberweisung bei Leonard Kloos ( leonard.kloos(at)web.de ). Rückfragen unter 0152-33604266
Meldeschluss: 04.10.2026
(Meldungseingang)
Am 31. Oktober 2026 führt die Kreisjägervereinigung Crailsheim, eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPo des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird im Raum Crailsheim das Modul 1.1 und 1.2
Es können max. 10 Hunde, welche im Zuchtbuch ihrer Rasse eingetragen sind geprüft werden.
Mitglieder der KJV haben Vorrang.
Gültiger Tollwutschutz ist vorzuweisen.
Die Übernachtfährten werden mit Rehwildschweiß gespritzt.
Das Nenngeld beträgt 120€.
Anmeldungen an:
Johannes Heindel,
Eulenbuck 3,
74586 Frankenhardt,
Tel.: 0176/24636532,
E-Mail: heindel(at)dachshundklub.de
Meldeschluss 03.10.2026
Am 31. Oktober 2026 führt die Kreisjägervereinigung Crailsheim, eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPo des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird im Raum Crailsheim das Modul 1.1 und 1.2
Es können max. 10 Hunde, welche im Zuchtbuch ihrer Rasse eingetragen sind geprüft werden.
Mitglieder der KJV haben Vorrang.
Gültiger Tollwutschutz ist vorzuweisen.
Die Übernachtfährten werden mit Rehwildschweiß gespritzt.
Das Nenngeld beträgt 120€.
Anmeldungen an:
Johannes Heindel,
Eulenbuck 3,
74586 Frankenhardt,
Tel.: 0176/24636532,
E-Mail: heindel(at)dachshundklub.de
Meldeschluss 03.10.2026