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Termin-Übersicht 2026
20.06.2026 - Kreisjägervereinigung Karlsruhe - Modul 1.1 und 1.2
20.06.2026 - Kreisjägervereinigung Backnang - Modul 1.1 und 1.2
21.06.2026 - Kreisjägervereinigung Tübingen - Modul 1.1
27.06.2026 - Kreisjägervereinigung Heidelberg - Modul 1.1 und 1.2
04.07.2026 - Kreisjägervereinigung Pforzheim/Enzkreis - Modul 1.1 und 1.2
05.07.2026 - Kreisjägervereinigung Waldshut - Modul 1.1 und 1.2
11.07.2026 - Kreisjägervereinigung Freudenstadt - Modul 1.1 und 1.2
18.07.2026 - Kreisjägervereinigung Heidelberg - Modul 1.1 und 1.2
18.07.2026 - Kreisjägervereinigung Heidelberg - Modul 1.1
19.07.2026 - DWH Sektion Neckar-Enz - Modul 1.1
25.07.2026 - Dachshundklub Württemberg und Hohenzollern (DWH), Sektion Gäu – Schwarzwald - Modul 1.1
25.07.2026 - Kreisjägervereinigung Leonberg - Modul 1.1 und 1.2
25.07.2026 - Kreisjägervereinigung Heidenheim - Modul 1.1 und 1.2
26.07.2026 - Kreisjägervereinigung Böblingen - Modul 1.1 und 1.2
01.08.2026 - Kreisjägervereinigung Leonberg - Modul 1.1 und 1.2
02.08.2026 - Dachshundklub Württemberg und Hohenzollern (DWH), Sektion Gäu – Schwarzwald - Modul 1.1
15.08.2026 - DRC e.V. LGSW - Modul 1.1 und 1.2
22.08.2026 - Kreisjägervereinigung Waiblingen - Modul 1.1 und 1.2
29.08.2026 - Kreisjägervereinigung Göppingen - Modul 1.1 und 1.2
29.08.2026 - Kreisjägervereinigung Waiblingen - Modul 1.1 und 1.2
19.09.2026 - Kreisjägervereinigung Göppingen - Modul 1.1 und 1.2
20.09.2026 - VZZP BW - Modul 1.3
26.09.2026 - Kreisjägervereinigung Mergentheim - Modul 1.1. und 1.2
03.10.2026 - VZZP BW - Modul 1.1. und 1.2
11.10.2026 - Dachshundklub Württemberg und Hohenzollern (DWH), Sektion Gäu – Schwarzwald - Modul 1.1
25.10.2026 - DL Verein Baden-Württemberg e.V. - Modul 1.1 und 1.2
Am 06. Juni 2026 führt der VZZPBW eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPo des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird im Raum Ansbach das Modul 1.1 und 1.2.
Folgende Prüfungen werden durchgeführt:
Modul 1.1 nach der BrPO: Brauchbarkeit ausschließlich für Nachsuchen im Schalenwildrevier
Modul 1.2 nach der BrPO: Erweiterte Brauchbarkeit Feld und Wald (nach dem Schuss)
Die Übernachtfährten werden mit Rehwildschweiß gespritzt.
Die Zahl der Hunde wird auf 6 Hunde begrenzt.
Die Höhe des Nenngeldes für Modul 1.1 beträgt 130€ und Modul 1.2 beträgt 70€ und muss bei der Nennung erbracht werden.
Nenngeld für Modul 1.1 und 1.2 beträgt 150€.
Nennungen an:
Alexander Krauß
Promenadeweg 10
73035 Göppingen
Tel: 0170-90 29 128
Bei Nennung ist gleichzeitig das Nenngeld auf das Vereinskonto zu überweisen:
VZZP BW
Raiba Kocher-Jagst e.G. Ingelfingen
IBAN: DE35 6006 9714 0044 5860 00
BIC: GENODES1IBR
Meldeschluss: 1.06.2026
Am 20. Juni 2026 führt die Jägervereinigung Karlsruhe eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPo des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird im Raum Karlsruhe das Modul 1.1 und 1.2.
Es können maximal 12 Hunde zugelassen werden.
Mitglieder des Lehrgangs und Mitglieder der KJV haben Vorrang.
Die Übernachtfährte 400m wird mit Wildschweiß gespritzt, Stehzeit mind. 14 Stunden
Nenngeld Modul 1.1 beträgt 120,- (Nichtmitglieder KJV Karlsruhe 150,-)
Nenngeld Modul 1.1 und 1.2 beträgt 150,- (Nichtmitglieder KJV Karlsruhe 180,-)
Anmeldung schriftlich bei Hundeobmann:
Yannick Erb
Tel. 01722519021
E-Mail: erb-y(at)gmx.de
Prüfungsleitung:
Denise Rebstock
Tel. 01756966509
E-Mail: denise.rebstock(at)gmail.com
Meldeschluss: 01.06.2026
Am 20. Juni 2026 führt die Kreisjägervereinigung Backnang eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPo des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird im Raum Sulzbach das Modul 1.1 und Modul 1.2.
Es können maximal 6 Hunde zugelassen werden.
Mitglieder des Lehrgangs und Mitglieder der KJV haben Vorrang.
Die Übernachtfährte (400m) wird mit Rehwildschweiß getupft, Stehzeit mind. 14 Stunden.
Nenngeld für Modul 1.1 beträgt 140,- € (Nichtmitglieder KJV Backnang 160,- €)
Nenngeld für Modul 1.2 beträgt 50,- € (Nichtmitglieder KJV Backnang 70,- €)
Nenngeld für Modul 1.1 und 1.2 beträgt 150,- € (Nichtmitglieder KJV Backnang 170,- €)
Anmeldeformular bitte ausgefüllt senden an:
Tamara Kurz
E-Mail: jagdhunde(at)kjv-backnang.de
Meldeschluss: 01.06.2026
Am 21.Juni 2026 führt die Kreisjägervereinigung Tübingen eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPo des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch.Geprüft wird im Raum Tübingen das Modul 1.1.
Zugelassen sind alle Jagdhunde gem. §2.2 Abs. a) bis d) der Prüfungsordnung, die am Prüfungstag 12 Monate alt sind und deren Eigentümer bzw. Führer Mitglied
in einer Unterorganisation des Landesjagdverbandes Baden-Württemberg oder eines Mitgliedsvereins des Jagdgebrauchshundverbands sind.
Folgende Prüfungen werden durchgeführt:
Modul 1.1 zum Nachweis der jagdlichen Brauchbarkeit für Nachsuchen im Schalenwildrevier gem. §3.1.1 bis 3.2.2 der BrPo.
Die Schweißfährten über 400m werden mit Rehwildschweiß gespritzt.
Das Nenngeld beträgt:
€ 120,00 (für Mitglieder der KJV Tübingen)
€ 150,00 (für Nichtmitglieder)
Bezahlung mit Abgabe der Nennung als Überweisung auf das Vereinskonto der KJV Tübingen:
KSK Tübingen
BIC: SOLADES1TUB
IBAN: DE24 6415 0020 0000 1484 12
Nennungen ohne Überweisung des Nenngeldes sind ungültig !
Nenngeld ist Reugeld und ist nach abgegebener Meldung auch bei Nichterscheinen fällig.
Bitte auf der Überweisung den Namen des Hundeführers sowie Name des Hundes und die Prüfung (BP Modul 1.1) angeben.
Das Formblatt „Nennung zur Brauchbarkeitsprüfung“ und die dazugehörige Datenschutzerklärung kann von der Homepage des Landesjagdverbandes
Baden-Württemberg heruntergeladen werden.
Vor Beginn der Prüfung sind dem Prüfungsleiter folgende Unterlagen vorzulegen:
Die Teilnahme erfoglt ohne jede Haftung seitens des Veranstalters und des Revierinhabers.
Die Hunde müssen gechipt sein.
Anmeldung ausnahmslos per E-Mail und entsprechendem Anmeldeformular, Datenschutzerklärung und Nachweis der Nenngeldüberweisung bei:
Sabine Mesick
Mail: hundewesen(at)kjv-tuebingen.de
Rückfragen unter 0176-10156328
Meldeschluss: 01.07.2026
(Meldungseingang)
Am 27. Juni 2026 führt die Kreisjägervereinigung Heidelberg eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPo des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird im Raum St. Leon-Rot das Modul 1.1 und 1.2.
Es können maximal 6 Hunde zugelassen werden,
Mitglieder der HDJV haben Vorrang bei der Zulassung.
Die Fährten werden mit Wildschweiß gespritzt (Stehzeit mindestens 14 Std)
Anmeldung bei Hundeobmann:
Andreas Allmann,
SAP-Allee 9,
68789 St. Leon-Rot,
Tel. 06227-544600,
E-Mail: andreas.allmann(at)web.de
Das Nenngeld beträgt:
Modul 1.1 Mitglieder HDJV 75,- (ansonsten 100,-),
für Hunde die 1.1 und 1.2 starten beträgt das Nenngeld 100,- (Mitglieder HDJV) oder 140,- (Nichtmitglieder)
Meldeschluss: 13.06.2026
Am 04. Juli 2026 führt die Kreisjägervereinigung Pforzheim/Enzkreis eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPO des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird in den Revieren um Königsbach-Stein das Modul 1.1 und 1.2.
Zugelassen sind alle Jagdhunde gem. § 2.2 Abs. a) bis d) der Prüfungsordnung, die am Prüfungstag 12 Monate alt sind und deren Eigentümer bzw. Führer Mitglied in einer Unterorganisation des Landesjagdverbands Baden-Württemberg oder eines Mitgliedsvereins des Jagdgebrauchshundverbands sind.
Folgende Prüfungen werden durchgeführt:
Modul 1.1 zum Nachweis der jagdlichen Brauchbarkeit für Nachsuchen im Schalenwildrevier gem. § 3.1.1 bis § 3.2.2 der BrPO. Die Schweißfährten über 400 m werden mit Wildschweiß getupft.
Modul 1.2 Ergänzungsprüfung zum Nachweis der jagdlichen Brauchbarkeit in Feld und Wald (nach dem Schuss). Geeignetes, prüfungskonformes Schleppwild ist vom Führer mitzubringen.
Nenngeld: € 140,00 für Modul 1.1; zusätzlich € 30,00 für Modul 1.2.
Nenngeld ist Reugeld und ist nach abgegebener Meldung auch bei Nichterscheinen fällig.
Bezahlung mit Abgabe der Nennung als Überweisung auf das Konto der
KJV Enzkreis/Pforzheim
IBAN: DE77 6665 0085 0000 8118 66
Verwendungszweck: Modul 1.1 und/ oder 1.2 + Name
Das Formblatt "Nennung zur Brauchbarkeitsprüfung" und die dazugehörige Datenschutzerklärung kann von der Homepage des Landesjagdverbandes Baden-Württemberg heruntergeladen werden.
Vor Beginn der Prüfung sind dem Prüfungsleiter folgende Unterlagen vorzulegen:
Ahnentafel oder Herkunftsnachweis im Original, Nachweis der gültigen Tollwutschutzimpfung, Nachweis über bereits abgelegte Prüfungen, gültiger deutscher Jagdschein. Die Teilnahme erfolgt ohne jede Haftung seitens des Veranstalters und des Revierinhabers. Die Hunde müssen gechipt sein.
Die Anmeldung ausnahmslos per E-Mail und entsprechendem Anmeldeformular, Datenschutzerklärung und Nachweis der Nenngeldüberweisung an
Heike Geiger und Birgitt Giese
E-Mail: hundewesen(at)jaegervereinigung.de
Meldeschluss: 13.06.2026
Am 05. Juli 2026 führt der Badische Jäger Kreisverein Waldshut eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPo des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird im Raum Höchenschwand das Modul 1.1 und 1.2.
Folgende Prüfungen werden durchgeführt:
Modul 1.1 nach der BrPO: Brauchbarkeit ausschließlich für Nachsuchen im Schalenwildrevier
Modul 1.2 nach der BrPO: Erweiterte Brauchbarkeit Feld und Wald (nach dem Schuss)
Die Übernachtfährten werden mit Rehwildschweiß gespritzt.
Die Zahl der Hunde wird auf 8 Hunde begrenzt. Hunde aus dem Kreisverein und Teilnehmer des Vorbereitungskurses haben Vorrang.
Die Höhe des Nenngeldes für Modul 1.1 beträgt 150€ und Modul 1.2 beträgt 50€ und muss bei der Nennung erbracht werden.
Meldeschluss: 04.06.2026
Am 11. Juli 2026 führt der Badische Jäger Kreisverein Freudenstadt eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPo des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird in den Revieren um Waldachtal das Modul 1.1 und 1.2.
Die Teilnehmerzahl ist 8 begrenzt.
Die ÜNF gemäß aktueller BrPO wird mit Rehwildschweiß gespritzt.
Nenngeld:
Modul 1.1: 130,00 €
Modul 1.1 und 1.2 : 150,00 €
Teilnehmer des Vorbereitungskurses haben Vorrang bei der Anmeldung!
Informationen bei:
Hundeobmann
Jens Kummer
0172/8709262
Jens_Kummer85@gmx.de
Meldeschluss : 10.06.2026
Am 18. Juli 2026 führt die Kreisjägervereinigung Heidelberg eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPo des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch.
Geprüft wird im Raum St. Leon-Rot das Modul 1.1 und 1.2.
Maximal sind 6 Hunde können zugelassen werden, Mitglieder der HDJV haben Vorrang bei der Zulassung.
Anmeldung bei Hundeobmann:
Andreas Allmann,
SAP-Allee 9,
68789 St. Leon-Rot,
Tel. 06227-544600,
E-Mail: andreas.allmann(at)web.de
Wildschweiß gespritzt (Stehzeit mindestens 14 Std)
Nenngeld 1.1 Mitglieder HDJV 75,- (ansonsten 100,-), für Hunde die 1.1 und 1.2 starten beträgt das Nenngeld 100,- (Mitglieder HDJV) oder 140,- (Nichtmitglieder)
Meldeschluss: 01.07.2026
Am 18. Juli 2026 führt die Kreisjägervereinigung Rottweil eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPo des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch.
Geprüft wird im Kreis Rottweil das Modul 1.1.
Es können maximal 6 Hunde zugelassen werden.nur Mitglieder der KJV Rottweil und es Lehrgangs.
Die Übernachtfährte 400m wird mit Wildschweiß gespritzt, Stehzeit mind. 14 Stunden
Nenngeld Modul 1.1 beträgt 180,-
Anmeldung schriftlich bei Hundeobmann:
Johannes Bronner
Prüfungsleitung:
Frieder von Ow
Tel. 0172 101 0999
Meldeschluss: 01.07.2026
Am 19. Juli 2026 führt der DWH Sektion Neckar-Enz eine Brauchbarkeitsprüfung eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPo des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird im Raum Eberdingen-Nußdorf das Modul 1.1.
Die Fährten werden mit Rehschweiß gespritzt.
Es können max. 6 Hunde geprüft werden.
Hunde des Vorbereitungskurses haben Vorrang.
Höhe des Nenngeldes 130,00€.
Meldungen sind zu senden an:
Wolfgang Smyrek,
Mail: wolfgang.smyrek(at)seybold-ludwigsburg.de;
Mobil: 01638973566
Meldeschluss: 04.07.2026
Am 25. Juli 2026 führt der Dachshundklub Württemberg und Hohenzollern (DWH), Sektion Gäu – Schwarzwald, eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPo des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird im Raum Nagold das Modul 1.1 nach der BrPO: Brauchbarkeit ausschließlich für Nachsuchen im Schalenwildrevier.
Die Übernachtfährten werden mit Rehwildschweiß getupft oder mit dem Fährtenschuh getreten.
Die Zahl der Hunde wird auf 6 begrenzt. Teilnehmer des Vorbereitungskurses haben Vorrang.
Die Höhe des Nenngeldes beträgt 150€.
Anmeldung beim Prüfungsleiter:
Erich Lörcher
In den Hausäckern 16
75385 Bad Teinach-Zavelstein
Mail: erich.loercher(at)freenet.de
Mobil: 01727562778
Meldeschluss ist der 11.07.2026
Am 25. Juli 2026 führt die Kreisjägervereinigung Leonberg eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPo des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch.
Geprüft wird im Raum Weissach das Modul 1.1 und 1.2.
Es werden maximal 6 Hunde zugelassen.
Mitglieder des Lehrgangs und Mitglieder der KJV haben Vorrang.
Die Übernachtfährte 400m wird mit Wildschweiß getupft, Stehzeit mind. 14 Stunden
Meldegebühr:
Die Prüfungsgebühr beträgt für Mitglieder der KJV-Leonberg 120 Euro, für Nichtmitglieder 140 Euro.
Anmeldung bei:
Michael Theurer
Hundeobmann KJV-Leonberg
Tel.: 0172 7129895
Mail:
Meldeschluss: 10. Juli 2026
Am 25. Juli 2026 führt die Kreisjägervereinigung Heidenheim eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPo des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch.
Geprüft wird im Revier Königsbronn Baurenhäule und Umgebung das Modul 1.1 und 1.2.
Es können maximal 12 Hunde geprüft werden,
Kursteilnehmer haben Vorrang
Schleppwild für das Modul 1.2 sind vom Teilnehmer mitzubringen!
Die Fährte wird mit Rehwildscheiß getupft
Kursleitung/Anfragen:
Hundeobmann der KJV HDH:
Martin, Schietinger,
Amselweg 3/2
89551 Königsbronn
Tel. 015119132840
schietinger01@gmail.com
Alle gemeldeten Hunde müssen im Besitz einer Ahnentafel sein zugelassene Hunde entspr.JGHV u. gechipt sein, Sie entsprechen den Vorgaben der Pr. Ordn. vom 01.04.2024
Das Nenngeld beträgt:
Modul: 1.1 und 1.2 130,00 € für Mitglieder und 150,00 € für Nichtmitglieder
Die Prüfung ist bereits voll belegt !!!
Meldeschluss: 30.06.2026
Am 26. Juli 2026 wird die Kreisjägervereinigung Böblingen eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPo des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2026 durchführen.
Geprüft wird im Raum Böblingen das Modul 1.1 und 1.2.
Die Zahl der Hunde ist auf 8 Hunde begrenzt. Hunde aus der Kreisjägervereinigung und Teilnehmer des Vorbereitungskurses haben Vorrang.
Die Übernachtfährten werden mit Rehwildschweiß gespritzt.
Nenngeld Modul 1.1 beträgt 130 Euro (Nichtmitglieder der KJV BB 160 Euro)
Nenngeld Modul 1.1. und 1.2 beträgt 150 Euro (Nichtmitglieder der KJV BB 180 Euro)
Nennungen schriftlich an:
Birte Frey
Hundeobfrau der KJV-Böblingen
Tel.: 0176/24029242
Mail: hunde@kjvbb.de
Meldeschluss: 11. Juli 2026
Am 01. August 2026 führt die Kreisjägervereinigung Leonberg eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPo des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch.
Geprüft wird im Raum Weissach das Modul 1.1 und 1.2.
Es werden maximal 6 Hunde zugelassen.
Mitglieder des Lehrgangs und Mitglieder der KJV haben Vorrang.
Die Übernachtfährte 400m wird mit Wildschweiß getupft, Stehzeit mind. 14 Stunden
Meldegebühr:
Die Prüfungsgebühr beträgt für Mitglieder der KJV-Leonberg 120 Euro, für Nichtmitglieder 140 Euro.
Anmeldung bei:
Michael Theurer
Hundeobmann KJV-Leonberg
Tel.: 0172 7129895
Mail:
Meldeschluss: 10. Juli 2026
Am 2. August 2026 führt der Dachshundklub Württemberg und Hohenzollern (DWH), Sektion Gäu – Schwarzwald, eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPo des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird im Raum Pfalzgrafenweiler das Modul 1.1 nach der BrPO: Brauchbarkeit ausschließlich für Nachsuchen im Schalenwildrevier.
Die Übernachtfährten werden mit Rehwildschweiß getupft oder mit dem Fährtenschuh getreten.
Die Zahl der Hunde wird auf 6 begrenzt. Teilnehmer des Vorbereitungskurses haben Vorrang.
Die Höhe des Nenngeldes beträgt 150€.
Anmeldung beim Prüfungsleiter:
Erich Lörcher
In den Hausäckern 16
75385 Bad Teinach-Zavelstein
Mail: erich.loercher(at)freenet.de
Mobil: 01727562778
Meldeschluss: 19.07.2026
Am 15. August 2026 führt der DRC e.V. LGSW, eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPo des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird im Raum Esslingen das Modul 1.1 und Modul 1.2
Es können max. 5 Hunde zugelassen werden.
Bedingungen der Zulassung PO Brauchbarkeitsprüfung 2.2
Die Übernachtfährte wird mit Rehschweiß gespritzt
Nenngeld
Modul 1.1 +Modul 1.2: 150,00 €
Modul 1.1: 120,00 €
Modul 1.2: 50,00 €
Anmeldung:
Wolfgang Hinderer
Tulpenweg 7,
72631 Aichtal,
Tel. 0171 7821698
Mail: wolfgang.hinderer(at)t-online.de
Meldeschluss: 09.08.2026
Am 22. August 2026 führt die Kreisjägervereinigung Waiblingen, eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPo des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird im Raum Alfdorf das Modul 1.1 und Modul 1.2
Die Teilnehmerzahl ist auf max. 8 Gespanne begrenzt.
Teilnehmer des Hundeführerlehrgangs der KJV WN und Mitglieder der KJV WN haben Vorrang.
Die Übernachtfährte 400m wird mit Rehwildschweiß getupft, Stehzeit min 14 Stunden.
Nenngeld Modul 1.1 beträgt 130.-€ (Nichtmitglieder der KJV WN 160.-€)
Nenngeld Modul 1.1 und 1.2 beträgt 150.-€ (Nichtmitglieder KJV WN 180.-€)
Das Nenngeld ist bei Anmeldung auf das Kto. der KJV WN zu überweisen KSK Waiblingen:
IBAN: DE 8 6025 0010 0000 2372 75
BIC: SOLADES1WBN
Verwendungszweck: BrPr-Termin_Jahr_Nachname_Vorname
Nenngeld ist Reugeld.
Anmeldung schriftlich unter: hundewesen@jaeger-waiblingen.de
Prüfungsleitung:
Jörg Meyer
Tel.: 0174/780 95 81
Mail: hundewesen@jaeger-waiblingen.de
Meldeschluss: 01.08.2026
Am 29. August 2026 führt die Kreisjägervereinigung Göppingen, eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPo des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird im Raum Wiesensteig das Modul 1.1 und Modul 1.2
Folgende Prüfungen werden durchgeführt:
Modul 1 nach der BrPO Brauchbarkeit ausschließlich für Schalenwild
Modul 2 nach der BrPO Brauchbarkeit Feld
Die Übernachtfährten werden mit Rehwildschweiß getupft.
Die Zahl der Hunde wird auf 10 Hunde begrenzt.
Die Höhe des Nenngeldes für Modul 1.1 beträgt 100 € und Modul 1.2 beträgt 50€ und muss bei der Nennung erbracht werden.
Dies muss Vor-Ort beglichen werden.
Nennungen an:
Ulrich Merkel:
Carl-Martin Weg 16
73037 Göppingen
Tel: 0171-480 4471
Meldeschluss: 01.09.2026
Am 29. August 2026 führt die Kreisjägervereinigung Waiblingen, eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPo des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird im Raum Alfdorf das Modul 1.1 und Modul 1.2
Die Teilnehmerzahl ist auf max. 8 Gespanne begrenzt.
Teilnehmer des Hundeführerlehrgangs der KJV WN und Mitglieder der KJV WN haben Vorrang.
Die Übernachtfährte 400m wird mit Rehwildschweiß getupft, Stehzeit min 14 Stunden.
Nenngeld Modul 1.1 beträgt 130.-€ (Nichtmitglieder der KJV WN 160.-€)
Nenngeld Modul 1.1 und 1.2 beträgt 150.-€ (Nichtmitglieder KJV WN 180.-€)
Das Nenngeld ist bei Anmeldung auf das Kto. der KJV WN zu überweisen KSK Waiblingen:
IBAN: DE 8 6025 0010 0000 2372 75
BIC: SOLADES1WBN
Verwendungszweck: BrPr-Termin_Jahr_Nachname_Vorname
Nenngeld ist Reugeld.
Anmeldung schriftlich unter: hundewesen@jaeger-waiblingen.de
Prüfungsleitung:
Jörg Meyer
Tel.: 0174/780 95 81
Mail: hundewesen@jaeger-waiblingen.de
Meldeschluss: 08.08.2026
Am 19. September 2026 führt die Kreisjägervereinigung Göppingen, eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPo des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch.
Geprüft wird im Raum Wiesensteig das Modul 1.1 und Modul 1.2
Folgende Prüfungen werden durchgeführt:
Modul 1 nach der BrPO Brauchbarkeit ausschließlich für Schalenwild
Modul 2 nach der BrPO Brauchbarkeit Feld
Die Übernachtfährten werden mit Rehwildschweiß getupft.
Die Zahl der Hunde wird auf 10 Hunde begrenzt.
Die Höhe des Nenngeldes für Modul 1.1 beträgt 100 € und Modul 1.2 beträgt 50€ und muss bei der Nennung erbracht werden.
Dies muss Vor-Ort beglichen werden.
Nennungen an:
Ulrich Merkel:
Carl-Martin Weg 16
73037 Göppingen
Tel: 0171-480 4471
Meldeschluss: 01.09.2026
Am 20. September 2026 führt der VZZPBW eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPo des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird im Raum St. Leon-Rot das Modul 1.3.
Folgende Prüfungen werden durchgeführt:
Modul 1.3 nach der BrPO: Erweiterte Brauchbarkeit Wasser
Der Hund muss die Module 1.1 und 1.2 bereits bestanden haben, um für das Modul 1.3 zugelassen zu werden!
Dieser Prüfungsteil wird für Jagdhunde angeboten, die zur Wasserarbeit eingesetzt werden.
Ausbildung und Prüfung erfolgen gemäß der Stuttgarter Vereinbarung durch die Zucht- und Prüfungsvereine der Jagdkynologischen Vereinigung Baden-Württemberg
Die Zahl der Hunde wird auf 6 Hunde begrenzt.
Die Höhe des Nenngeldes für Modul 1.3 beträgt 130€ und muss bei der Nennung erbracht werden.
Bei Nennung ist gleichzeitig das Nenngeld auf das Vereinskonto zu überweisen:
VZZP BW
Raiba Kocher-Jagst e.G. Ingelfingen
IBAN: DE35 6006 9714 0044 5860 00
BIC: GENODES1IBR
Achtung: Modul 1.3 ist nicht geeignet für Hunde, die auf Verbandprüfungen laufen sollen, bei denen das Prüfungsfach „stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer“ geprüft wird.
An der Prüfung muss der Führer das folgende vorlegen bzw. dabeihaben:
gültiger Jagdscheines und Versicherungsbestätigung für den Hund
Ahnentafel des Hundes im Original (Kopie bitte schon mit der Nennung einreichen)
Kopie der Prüfungszeugnisse Modul 1.1 und 1.2 (Kopie bitte mit der Nennung einreichen)
Flinte und ausreichend Patronen (bleifrei),
eine frischtote Ente
Ausbildungs- und Prüfungsbuch (Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer)
Impfpass (mit gültiger Tollwutimpfung),
aktueller Schießnachweis (auf Tontauben)
Nennungen an:
Alexander Krauß
Promenadeweg 10
73035 Göppingen
Tel: 0170-90 29 128
Meldeschluss: 1. September 2026
Am 26. September 2026 führt die Kreisjägervereinigung Mergentheim, eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPo des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch.
Geprüft wird im Raum Bad Mergentheim das Modul 1.1 und Modul 1.2
Zugelassen sind Hunde, die in das Zuchtbuch Ihrer Rasse eingetragen sind (vom JGHV anerkannt).
Teilnehmer des Vorbereitungskurses haben Vorrang!
Modul 1.1 - Zum Nachweis der Brauchbarkeit ausschließlich für Nachsuchen im Schalenwildrevier.
Die Übernachtfährten mit einer Länge von 400 Meter werden mit Wildschweiß getupft.
Modul 1.2 - Zum Nachweis der erweiterten Brauchbarkeit Feld und Wald (nach dem Schuss).
Frisches und geeignetes Schleppwild ist vom Führer mitzubringen.
Die Höhe des Nenngeldes in Höhe von 110 Euro/140 Euro Mitglied/Nichtmitglied (Modul 1.1) und 15 Euro/30 Euro (Modul 1.2),
ist an die KJV MGH;
IBAN: DE91 6739 0000 0090 2474 09
Volksbank Main-Tauber eG zu überweisen.
Vor Beginn der Prüfung sind der Prüfungsleitung folgende Unterlagen vorzulegen:
Nachweis über bereits abgelegte Prüfungen
Anmeldung über das Formblatt aus der Prüfungsordnung und dem Nachweis über die Zahlung des Nenngeldes.
Die Teilnahme erfolgt ohne jede Haftung des Veranstalters und der Revierinhaber.
Die Hunde müssen gechipt sein.
Nennung schriftlich an:
Anke Nawratil-Stütz,
Brechdarrenweg 9
97980 Bad Mergentheim-Lustbronn,
Tel.: 07931 44083 Oder per E-Mail: nawratil-stuetz(at)web.de
Meldeschluss: 15.08.2026
Am 03. Oktober 2026 führt der VZZPBW eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPo des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird im Raum Aalen das Modul 1.1 und 1.2.
Folgende Prüfungen werden durchgeführt:
Modul 1.1 nach der BrPO: Brauchbarkeit ausschließlich für Nachsuchen im Schalenwildrevier
Modul 1.2 nach der BrPO: Erweiterte Brauchbarkeit Feld und Wald (nach dem Schuss)
Die Übernachtfährten werden mit Rehwildschweiß gespritzt.
Die Zahl der Hunde wird auf 10 Hunde begrenzt.
Die Höhe des Nenngeldes für Modul 1.1 beträgt 130€ und Modul 1.2 beträgt 70€ und muss bei der Nennung erbracht werden.
Bei Nennung ist gleichzeitig das Nenngeld auf das Vereinskonto zu überweisen:
VZZP BW
Raiba Kocher-Jagst e.G. Ingelfingen
IBAN: DE35 6006 9714 0044 5860 00
BIC: GENODES1IBR
Nennungen an:
Katrin Baß
Wiesentalstraße 15
89551 Königsbronn
Tel.: 0174 907 83 78
Meldeschluss: 15. September 2026
Am 11. Oktober 2026 führt der Dachshundklub Württemberg und Hohenzollern (DWH), Sektion Gäu – Schwarzwald, eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPo des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird im Raum Nagold das Modul 1.1 nach der BrPO: Brauchbarkeit ausschließlich für Nachsuchen im Schalenwildrevier.
Die Übernachtfährten werden mit Rehwildschweiß getupft oder mit dem Fährtenschuh getreten.
Die Zahl der Hunde wird auf 6 begrenzt. Teilnehmer des Vorbereitungskurses haben Vorrang.
Die Höhe des Nenngeldes beträgt 150€.
Anmeldung beim Prüfungsleiter:
Erich Lörcher
In den Hausäckern 16
75385 Bad Teinach-Zavelstein
Mail: erich.loercher(at)freenet.de
Mobil: 01727562778
Meldeschluss: 27.09.2026
Am 25. Oktober 2026 führt der DL Verein Baden-Württemberg eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPo des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird im Raum Schwaigern das Modul 1.1 und 1.2.
Zugelassen sind alle Jagdhunde gem. § 2.2 Abs.a) bis d) der Prüfungsordnung, die am Prüfungstag 12 Monate alt sind und deren Eigentümer bzw. Führer Mitglied in einer Unterorganisation des Landesjagdverbands Baden-Württemberg oder eines Mitgliedsvereins des Jagdgebrauchshundverbands sind.
Folgende Prüfungen werden durchgeführt:
Modul 1.1 zum Nachweis der jagdlichen Brauchbarkeit für Nachsuchen im Schalenwildrevier gem. § 3.1.1 bis § 3.2.2 der BrPO. Die Schweißfährten über 400 m werden mit Wildschweiß (gemischt) gespritzt.
Modul 1.2 Ergänzungsprüfung zum Nachweis der jagdlichen Brauchbarkeit in Feld und Wald (nach dem Schuss). Geeignetes, prüfungskonformes Schleppwild ist vom Führer mitzubringen.
Nenngeld: € 120,00 für Modul 1.1; zusätzlich € 30,00 für Modul 1.2.
Nenngeld ist Reugeld und ist nach abgegebener Meldung auch bei Nichterscheinen fällig.
Bezahlung mit Abgabe der Nennung als Überweisung auf das Vereinskonto des DL Vereines Baden-Württemberg. Nennungen ohne Überweisung des Nenngeldes sind ungültig!
Bitte auf der Überweisung den Namen des Hundes und die Prüfung (BP) angeben.
Das Formblatt "Nennung zur Brauchbarkeitsprüfung" und die dazugehörige Datenschutzerklärung kann von der Homepage des Landesjagdverbandes Baden-Württemberg heruntergeladen werden.
Jedes Modul ist mit einem separatem Nennformular anzumelden.
Vor Beginn der Prüfung sind dem Prüfungsleiter folgende Unterlagen vorzulegen:
Ahnentafel oder Herkunftsnachweis im Original, Nachweis der gültigen Tollwutschutzimpfung, Nachweis über bereits abgelegte Prüfungen, gültiger deutscher Jagdschein. Die Teilnahme erfolgt ohne jede Haftung seitens des Veranstalters und des Revierinhabers. Die Hunde müssen gechipt sein.
Anmeldung ausnahmslos per E-Mail und entsprechendem Anmeldeformular, Datenschutzerklärung und Nachweis der Nenngeldüberweisung bei Leonard Kloos ( leonard.kloos(at)web.de ). Rückfragen unter 0152-33604266
Meldeschluss: 04. Oktober 2026
(Meldungseingang)