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Termin-Übersicht 2026
23.02.2026 - Kreisjägervereinigung Heidelberg - Modul 1.1 und 1.2
20.06.2026 - Kreisjägervereinigung Karlsruhe - Modul 1.1 und 1.2
25.10.2026 - DL Verein Baden-Württemberg e.V. - Modul 1.1 und 1.2
Am 23. Februar 2026 führt die Jägervereinigung Heidelberg eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPo des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird im Raum St. Leon-Rot das Modul 1.1 und 1.2.
Es können maximal 6 Hunde können zugelassen werden.
Mitglieder der HDJV haben Vorrang bei der Zulassung.
Wildschweiß gespritzt (Stehzeit mindestens 14 Std)
Nenngeld 1.1 Mitglieder HDJV 75,- (ansonsten 100,-), für Hunde die 1.1 und 1.2 starten beträgt das Nenngeld 100,- (Mitglieder HDJV) oder 140,- (Nichtmitglieder)
Anmeldung bei Hundeobmann:
Andreas Allmann,
SAP-Allee 9,
68789 St. Leon-Rot,
Tel. 06227-544600,
E-Mail: andreas.allmann(at)web.de
Meldeschluss: 01.02.2026
Am 20. Juni 2026 führt die Jägervereinigung Karlsruhe eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPo des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird im Raum Karlsruhe das Modul 1.1 und 1.2.
Es können maximal 12 Hunde zugelassen werden.
Mitglieder des Lehrgangs und Mitglieder der KJV haben Vorrang.
Die Übernachtfährte 400m wird mit Wildschweiß gespritzt, Stehzeit mind. 14 Stunden
Nenngeld Modul 1.1 beträgt 120,- (Nichtmitglieder KJV Karlsruhe 150,-)
Nenngeld Modul 1.1 und 1.2 beträgt 150,- (Nichtmitglieder KJV Karlsruhe 180,-)
Anmeldung schriftlich bei Hundeobmann:
Yannick Erb
Tel. 01722519021
E-Mail: erb-y(at)gmx.de
Prüfungsleitung:
Denise Rebstock
Tel. 01756966509
E-Mail: denise.rebstock(at)gmail.com
Meldeschluss: 01.06.2026
Am 25. Oktober 2025 führt der DL Verein Baden-Württemberg eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPo des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird im Raum Schwaigern das Modul 1.1 und 1.2.
Zugelassen sind alle Jagdhunde gem. § 2.2 Abs.a) bis d) der Prüfungsordnung, die am Prüfungstag 12 Monate alt sind und deren Eigentümer bzw. Führer Mitglied in einer Unterorganisation des Landesjagdverbands Baden-Württemberg oder eines Mitgliedsvereins des Jagdgebrauchshundverbands sind.
Folgende Prüfungen werden durchgeführt:
Modul 1.1 zum Nachweis der jagdlichen Brauchbarkeit für Nachsuchen im Schalenwildrevier gem. § 3.1.1 bis § 3.2.2 der BrPO. Die Schweißfährten über 400 m werden mit Wildschweiß (gemischt) gespritzt.
Modul 1.2 Ergänzungsprüfung zum Nachweis der jagdlichen Brauchbarkeit in Feld und Wald (nach dem Schuss). Geeignetes, prüfungskonformes Schleppwild ist vom Führer mitzubringen.
Nenngeld: € 120,00 für Modul 1.1; zusätzlich € 30,00 für Modul 1.2.
Nenngeld ist Reugeld und ist nach abgegebener Meldung auch bei Nichterscheinen fällig.
Bezahlung mit Abgabe der Nennung als Überweisung auf das Vereinskonto des DL Vereines Baden-Württemberg. Nennungen ohne Überweisung des Nenngeldes sind ungültig!
Bitte auf der Überweisung den Namen des Hundes und die Prüfung (BP) angeben.
Das Formblatt "Nennung zur Brauchbarkeitsprüfung" und die dazugehörige Datenschutzerklärung kann von der Homepage des Landesjagdverbandes Baden-Württemberg heruntergeladen werden.
Jedes Modul ist mit einem separatem Nennformular anzumelden.
Vor Beginn der Prüfung sind dem Prüfungsleiter folgende Unterlagen vorzulegen:
Ahnentafel oder Herkunftsnachweis im Original, Nachweis der gültigen Tollwutschutzimpfung, Nachweis über bereits abgelegte Prüfungen, gültiger deutscher Jagdschein. Die Teilnahme erfolgt ohne jede Haftung seitens des Veranstalters und des Revierinhabers. Die Hunde müssen gechipt sein.
Anmeldung ausnahmslos per E-Mail und entsprechendem Anmeldeformular, Datenschutzerklärung und Nachweis der Nenngeldüberweisung bei Leonard Kloos ( leonard.kloos(at)web.de ). Rückfragen unter 0152-33604266
Meldeschluss: 04. Oktober 2026
(Meldungseingang)