Da es je nach Stand der Umsetzung der neuen Abfragemodalitäten zwischen Jagd- und Waffenbehörde zu erheblichen Verzögerungen kommen kann, ist es evtl. sinnvoll, sich vorher wegen des Termins mit der Unteren Jagdbehörde in Verbindung zu setzen, um die Abgabe des Jagdscheins zum Zwecke der Verlängerung möglichst kurz zu halten. Bekanntlich muss der Jagdschein bei der Jagdausübung mitgeführt werden. Für den Notfall macht das Mitführen einer möglichst amtlich beglaubigten Kopie des zur Verlängerung abgegebenen Jagdscheins für die Dauer der Bearbeitungszeitraums Sinn.
Zur Verlängerung des Jagdscheines vorzulegen sind:
- Das Antragsformular, vollständig ausgefüllt und unterschrieben.
- Der Nachweis über die bestehende Jagdhaftpflichtversicherung mit Laufzeit für die gesamte Gültigkeitsdauer des Jagdscheines.
- Der bisherige Jagdschein. Sollte in diesem kein Platz für eine weitere Verlängerung sein, ist zusätzlich ein Passbild vorzulegen.