Jagdscheinverlängerung rechtzeitig beantragen

Aufgrund der Änderung des Waffengesetztes („Umsetzung Sicherheitspaket“) des Bundes kann es durch die notwendige Überprüfungen der Zuverlässigkeit zu erheblichen Verzögerungen bei der Erteilung und Verlängerung des Jagdscheins kommen. Da der Jagdschein bei der Jagdausübung mitgeführt werden muss, sollte er jedoch nur kurz bei den Behörden verbleiben. Der Landesjagdverband hat dieses Problem sehr frühzeitig beim zuständigen Fachminister Peter Hauk (MLR) thematisiert

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Das MLR befindet sich bereits im Austausch mit dem Innenministerium und hat die Unteren Jagdbehörden nun über verschiedene Möglichkeiten informiert, wie Jagdscheine zeitnah verlängert und ausgestellt werden können, um große Verzögerungen zu vermeiden.

Hierzu zählt beispielsweise, dass Jagdscheine von den Jagdbehörden nicht während der gesamten Bearbeitungszeit einzubehalten sind.  Die Jagdbehörden sind angehalten, das Verfahren für die Verlängerung der Jagdscheine ab sofort so zu gestalten, dass die Jagdscheine nur für den kürzest möglichen Zeitraum bei der Jagdbehörde verbleiben. Die Prüfung der Zuverlässigkeit und Eignung ist daher durchzuführen, ohne dass der Jagdschein dafür bei der Jagdbehörde verbleibt.

Jägerinnen und Jäger müssen somit ihren Jagdschein erst dann vorlegen/zuschicken, wenn die Prüfung der Zuverlässigkeit abgeschlossen ist und die Eintragung zeitnah vorgenommen werden kann. Der verlängerte Jagdschein wird dann wiederum von den Behörden unverzüglich zurückgeschickt, bzw. der Jagdscheininhaber wird rasch informiert, dass der Jagdschein abgeholt werden kann.

Zusätzlich wurden die Unteren Jagdbehörden gebeten, zeitnah und vor Beginn des Jagdjahres 2025/26 einmalig alle Inhaber von Jagdscheinen anzuschreiben, deren Jagdscheine zum Ende des aktuellen Jagdjahres ablaufen werden. Ziel ist es auch hier eine zeitnahe Verlängerung der Jagdscheine bereits im Voraus zu garantieren.

In zukünftigen Jagdjahren sollen Jägerinnen und Jäger bei einem Kontakt mit der Jagdbehörde gebeten werden, zu erklären, ob sie beabsichtigen auch zukünftig eine Verlängerung des Jagdscheines zu beantragen und somit mit einer zukünftigen proaktiven Abfrage der Jagdbehörden bei den Waffenbehörden einverstanden sind. Dadurch soll die Bearbeitungszeit weiter verringert werden. Das Einverständnis kann jederzeit widerrufen werden.