Antrag auf Saatgutzuschuss

Saatgutmischungen

Die Wahl der Saatgutmischungen ist frei. Die eingereichten Mischungen müssen einer der drei folgenden Kategorien zugeordnet werden können:

Kategorie 1: 
20 % Zuschuss „Wildacker“

  • Zweijährige Mischung
  • 10 unterschiedliche Pflanzenarten

Kategorie 2: 
40 % Zuschuss „Blühmischung“

  • Mehrjährige Mischung
  • ≥ 20 unterschiedliche Pflanzenarten

Kategorie 3: 
60 % Zuschuss „Gebietsheimische Blühmischung“

  • Mehrjährige Mischung
  • ≥ 20 unterschiedliche Pflanzenarten
  • Gebietsheimisches (autochthones) Saatgut nach jeweiligem Ursprungsgebiet