Förderungen

Der LJV setzt sich jedes Jahr dafür ein, Fördergelder aus Drittmitteln zu beantragen, um die Jägervereinigungen und ihre Mitglieder zu unterstützen. Hier finden Sie eine kompakte Darstellung, in welchen Bereichen aktuell Förderungen bereitstehen. Anträge können bis zum 1. Dezember eingereicht werden.

Hundewesen

  • Förderung von durchgeführten Brauchbarkeitsprüfungen: (Kreis-)Jägervereinigungen sowie Zucht- und Prüfungsvereine (BrPO des LJV)
  • Zweistufiges Verfahren: (1) Anmeldung der Prüfung, (2) Einreichung eines Berichts bis 01.12. (Vordruck verwenden)/ Eingangsbestätigung
  • Die Höhe der jährlichen Förderung richtet sich nach der Zahl der geprüften Hunde, der Art der Prüfung und der jährlich bereitgestellten Fördermittel
  • Förderung von Brauchbarkeitsvorbereitungskursen: für (Kreis-)Jägervereinigungen, die Höhe der jährlichen Förderung richtet sich nach der Anzahl der Kurse und der jährlich bereitgestellten Fördermittel
  • ANTRÄGE UND FRAGEN AN: keck(at)landesjagdverband.de

Vorträge

  • Förderung von durchgeführten Brauchbarkeitsprüfungen: (Kreis-)Jägervereinigungen sowie Zucht- und Prüfungsvereine (BrPO des LJV)
  • Zweistufiges Verfahren: (1) Anmeldung der Prüfung, (2) Einreichung eines Berichts bis 01.12. (Vordruck verwenden)/ Eingangsbestätigung
  • Die Höhe der jährlichen Förderung richtet sich nach der Zahl der geprüften Hunde, der Art der Prüfung und der jährlich bereitgestellten Fördermittel
  • Förderung von Brauchbarkeitsvorbereitungskursen: für (Kreis-)Jägervereinigungen, die Höhe der jährlichen Förderung richtet sich nach der Anzahl der Kurse und der jährlich bereitgestellten Fördermittel
  • ANTRÄGE UND FRAGEN AN: lachenmaier(at)landesjagdverband.de

Lernort Natur

  • Zuschuss zu Kosten für Infomaterial und Sachkosten 50 %, max. 750,00 €/Jahr
  • Zuschuss für LeNa-Anhänger (Anschaffungskosten und notwendige Inneneinrichtung (Staukästen, Boxen, Innenausbau)) 50%, max. 1.500,00 €/Jahr
  • ANTRÄGE UND FRAGEN AN: lachenmaier(at)landesjagdverband.de

LJV-Artenschutzprogramm

  • 20 % Zuschuss „Wildacker“-Mischung
  • 40 % Zuschuss „Blühmischung“
  • 60 % Zuschuss „Gebietsheimische Blühmischung“
  • 50 % der Maschinenkosten bei Anlage und Pflege von Biotopen/Feldgehölzen
  • Seit 2025: Anlage von Fahrspurpfützen für Gelbbauchunke: 20 €/Fahrspur (Doppelspur Traktor, mind. 3 Fahrspuren/Wildacker)
  • Seit 2026: Entenbrutkörbe 50%, max. 250 €/Jahr
  • Mindestauszahlungsbetrag 30 €
  • Ab 01.04.2026 digitales, automatisiertes Antragsverfahren über LJV-Website
  • ZU DEN ANTRÄGEN

Fallenförderung

  • 50 % der Investitionssumme
  • Max. 1.100 € pro Revier/Jahr
  • Ergänzung ab 2027 für Prädatorenmanagementkonzepte in Planung
  • Verfahren: Anmeldung zur Info-Mail auf der LJV-Website, Reservierungsanfrage nach Freigabe der Fördermittel über digitales Antragsverfahren auf der LJV-Website, Freigabe der beantragten Mittel durch LJV, Einreichung der Rechnung und der unterschriebenen Formulare via E-Mail
  • WEITERE INFORMATIONEN