# LAUFEN LASSEN

Für die Zukunft des Rotwildes

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Wichtige Informationen zum Beginn der Jagdzeit auf Rotwild:

Am 1. Mai beginnt die Jagdzeit auf Schmalspießer und Schmaltiere, zunächst bis zum 15. Juni. Später im Jahr folgt die Jagdzeit auf Schmalspießer und -tiere sowie auf Hirsche, Alttiere und Kälber vom 1. August bis 31. Januar. 

Soweit bekannt, doch nun gelten neue Rahmenbedingungen: Außerhalb der Rotwildgebiete (RWG) wurde das Abschussgebot für männliches Rotwild aufgehoben. Auch innerhalb der RWG sollte diese Maßnahme als Beitrag zur Verbesserung der genetischen Situation des Rotwildes betrachtet werden. Dabei gilt, dass die Schonung wandernder Hirsche ein erster Schritt ist und durch weitere Maßnahmen ergänzt werden sollte. Innerhalb der RWG muss die Abwanderung durch angepasste Abschusspläne ermöglicht und unterstützt werden sowie ein erweitertes Verbundkonzept zwischen den Gebieten umgesetzt werden. 

Unabhängig davon ist festzuhalten, dass Rotwild generell nur auf Grundlage eines gültigen Abschussplans bejagt werden darf. Außerhalb der RWG bedeutet das für die jagdliche Praxis: Der Abschuss von männlichem Rotwild außerhalb der RWG hat zu unterbleiben. 

Vor dem Hintergrund des bisherigen Umgangs mit dieser Wildart im Land besteht Handlungsbedarf, dem schrittweise und verantwortungsvoll begegnet werden sollte, damit das Rotwild eine Zukunft bei uns hat.

 

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