Mit dem Einführungserlass des Ministeriums Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg erhalten die nachgeordneten Behörden, insbesondere die unteren Jagdbehörden bei den Landratsämtern, Hinweise, wie sie mit bestimmten Regelungen des neuen Jagdrechts umgehen sollen.
Wir veröffentlichen diesen Erlass, um behördliches Handeln transparent zu machen und um Jägerinnen und Jäger Hinweise auf immer wieder an uns gestellte Fragen zu geben.
Der Erlass enthält Hinweise u.a. zu folgenden Bereichen:
- Steuerliche Behandlung von Jagdverpachtungen
- Jagd in befriedeten Bezirken und Befriedung aus ethischen Gründen
- Jagdgenossenschaften
- Jagdpachtverträge
- Schießübung
- Betreten von Jagdeinrichtungen
- Fangjagd
- Wildfütterung und Kirrung
- Nachsuchengespanne
- Schwarzwildbejagung während der Jagdruhezeit
- Hegegemeinschaften
- Wildtierschutz, Lehrgänge für Wildtierschützer
Wildschaden und Wildschadensschätzer
Beiräte untere Jagdbehörde
