Ein sonniger Märztag geht langsam zu Ende. Die Luft ist kalt und das Licht schwindet. Es erklingt ein „schnarrendes girrhäk“ aus der angrenzenden Ackerbrache. Und nochmal. Und nochmal. Der markante Balzruf des Rebhahns hallt in der Dämmerung über die Felder. Charakteristisch für eine Feldflur, die noch Lebensraum bietet.
Wie sieht es bei Ihnen im Revier aus? Haben Sie noch Rebhühner im Feld? Und wenn ja, wie viele? Fragen, die man zum Teil durch Zufallsbegegnungen, im Detail aber nur durch eine Rebhuhnkartierung beantworten kann. In Baden-Württemberg gibt es zwei große Monitoring-Programme. Zum einen das landesweite Rebhuhnmonitoring der Wildforschungsstelle (WFS) des Landes und zum anderen das Monitoring seltener Brutvögel (MsB) der Ornithologischen Gesellschaft Baden-Württemberg (OGBW). Die Wildforschungsstelle erfasst gemeinsam mit der Jägerschaft, Naturschützern, Landschaftserhaltungsverbänden und weiteren Freiwilligen in bestimmten Referenzgebieten den Rebhuhnbesatz mittels Klangattrappe. Außerhalb der Referenzgebiete der WFS können sich freiwillige Rebhuhnschützerinnen und -schützer bei der OGBW melden. Sie erhalten eine Laufstrecke, einen sogenannten Transekt, zugeteilt, entlang derer an einem Abend ebenfalls Rebhähne verhört werden. Durch langjähriges Durchführen von solchen Monitoring-Programmen, egal ob in Referenzgebieten der WFS oder entlang von Transekten des MsB, können verlässliche Aussagen bezüglich der Populationsentwicklung des Rebhuhns im Land getroffen werden. Daher ist es wichtig, dass gezählt wird. Denn je genauer wir (und damit sind alle gemeint, die sich für das Rebhuhn einsetzen wollen) Bescheid wissen, umso exakter können Schutzbemühungen zielgerichtet dort umgesetzt werden, wo sie am erfolgversprechendsten sind.
Wenn Sie Pächter oder Pächterin eines Feldrevieres sind, dann schauen Sie doch in den kommenden Tagen mittels einer Klangattrappe (Smartphone + Lautsprecher mit Rebhahnruf), ob Ihnen ein echter Hahn antwortet oder hören Sie einfach in der Dämmerung, ob irgendwo der markante Ruf des Rebhahns tönt. (Den Rebhahnruf können Sie hier anhören)
Im Wesentlichen gibt es drei große Aufgaben, wenn man sich intensiv um das Rebhuhn kümmern möchte: Lebensraumaufwertung, Prädatorenkontrolle und Monitoring. Bei ersterem setzt sich der Landesjagdverband seit Jahren für eine niederwildgerechte Gestaltung der Agrarförderung und der gemeinsamen Agrarpolitik der EU ein. Jeder landwirtschaftliche Betrieb, der einen Antrag stellt, erhält Finanzmittel in Form von Direktzahlungen. Diese Zahlungen werden an gewisse (Umwelt-)Auflagen gekoppelt. So auch in der neuen Förderperiode seit 2023. Eigentlich – denn eine für den Biodiversitätsschutz wesentliche Auflage, dass Betriebe vier Prozent der Fläche jährlich stilllegen müssen, wurde 2023 bereits aufgrund des Ukraine-Krieges ausgesetzt.
Am 31. Januar 2024 hat die EU-Kommission dann aufgrund der Bauernproteste vorgeschlagen, den Landwirten in der EU für das laufende Jahr Ausnahmen von den Verpflichtungen der gemeinsamen Agrarpolitik zu gewähren, 4% der Anbauflächen unproduktiv zu halten (GLÖZ 8 – Brachflächen). Die EU hat nun einfach eine Verordnung mit der Ausnahme erlassen und die Mitgliedstaaten mussten bis Ende Februar selbst entscheiden, ob sie davon Gebrauch machen oder nicht. Am 29.Februar 2024 kam dann die Entscheidung der Bundesregierung, die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Ausnahme national umzusetzen. Damit wurden die verpflichtenden GLÖZ 8-Brachflächen im Handstreich gestrichen. Was bei der Absichtserklärung von Minister Özdemir, Gespräche mit Bauern und den Umweltverbänden zu führen, um die Ziele des GAP-Strategieplans für die Biodiversität auf andere Weise zu erreichen, herauskommt, ist völlig offen.
Die Erwartungen sind sehr gering, die Enttäuschung bei Jagd und Naturschutz ist gewaltig. Wer heute noch für das Niederwild kämpft, erhält einen herben politischen Rückschlag. Fakt ist: Eine Balance von Landwirtschaft und Natur sieht anders aus. Verlässliche Agrarpolitik auch. Da kann man nur noch das Gefieder schütteln.
