Dr. Jörg Friedmann

Landesjägermeister

E-Mail: ljm@landesjagdverband.de

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Der Landesjägermeister leitet den LJV, regelt die Erfüllung der Vereinsaufgaben und nimmt den Vollzug der Beschlüsse der anderen Organe vor. 
Dem Landesjägermeister obliegen
a) die Erfüllung der laufenden Aufgaben des LJV,
b) die Erfüllung der dem LJV übertragenen Aufgaben,
c) die Organisation und Überwachung der Geschäftsstelle einschließlich Personalentscheidungen mit Ausnahme der Geschäftsführung,
d) die Entscheidung über Aufgaben, die nicht bis zu einer ordentlichen oder außerordentlichen Sitzung des Präsidiums aufgeschoben werden können. Über die Entscheidungen ist dem Präsidium in der darauffolgenden Sitzung zu berichten,
e) der Kontakt zu den obersten Landesbehörden und Parteien und
f) die Vertretung des LJV im Präsidium des Deutschen Jagdverbandes e.V.

Der Landesjägermeister ist Vorsitzender des Verwaltungsrats der NATURLAND Baden-Württemberg GmbH, die Vertretung des LJV als Gesellschafter der NATURLAND Baden-Württemberg GmbH.
Weitere Zuständigkeiten: Jagdpolitische Grundsatzfragen, Wald und Wild, Gesprächsformat Wald und Jagd.