Den Bezirksjägermeistern sind als Aufgaben übertragen:
a) Wahrnehmung der Aufgaben des LJV bei den oberen Behörden des Landes sowie nach Einzelentscheidung des Präsidiums.
b) Förderung der Arbeit der Kreisvereine im Rahmen der Beschlüsse und Aufgaben des LJV.
c) Durchführungen von Arbeitstagungen für Kreisjägermeister oder Organmitglieder der Kreisvereine. Dabei haben alle Mitglieder des Präsidiums das Recht, anwesend zu sein und mitzuwirken.
d) Berufung von Bezirksobleuten auf Vorschlag der Vorsitzenden der Kreisvereine.
Weitere Zuständigkeiten: Verwaltungsrat NATURLAND Baden-Württemberg GmbH, Personal, Gesprächsformat Wald und Jagd, Kitzrettung, Tourismus und Freizeitnutzung, Luchs, Beirat Landesjagdschule, externe Jagdschulen.
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